Ukraine-Russland-Krise: Was ist bei den Unternehmensfinanzen zu beachten?Helge Masannek

Ukraine-Russland-Krise: Was ist bei den Unternehmensfinanzen zu beachten?

Die Meldungen überschlagen sich derzeit nicht nur zu den Handlungen in der Ukraine, sondern auch im Hinblick auf Sanktionen und Gegensanktionen. So hat Präsident Putin ab gestrigen Tag (28.02.2022) einen Erlass unterzeichnet, der devisenrechtliche Vorschriften enthält, die für viele Unternehmen in Russland relevant sind.

Wiedereinführung des Zwangsumtausches

Bis vor ca. 15 Jahren gab es in Russland die Verpflichtung, einen Teil der Deviseneinnahmen in Rubel zu tauschen. Diese Pflicht wird aktuell wieder aktiviert. Ab 28.02.2022 müssen 80 Prozent der Deviseneinnahmen russischer Unternehmen in Rubel konvertiert werden. Das genaue Verfahren ist noch von der Zentralbank festzulegen. Weiterhin gilt ein Zwangsumtausch für 80 Prozent der Deviseneinnahmen, die russische Unternehmen seit dem 01.01.2022 erzielt haben. Diese Devisen müssen binnen drei Tagen nach Inkrafttreten des Erlasses veräußert werden. Details soll hierzu ebenfalls die Zentralbank regeln.

Verbot der Darlehensgewährung in Fremdwährung an ausländische Unternehmen (Devisenausländer)

Weiterhin wurden russischen Unternehmen mit Wirkung am 01.03.2022 untersagt, Devisen als Darlehen an ausländische Unternehmen zu vergeben.

Was bedeutet das für meine russische Tochtergesellschaft?

Zunächst wird es schwieriger, möglicherweise in Russland vorhandene Cash-Bestände ins Ausland zu verlagern. Dividendenausschüttungen sind zum heutigen Tag noch möglich, allerdings sind hierfür Ausschüttungsbeschlüsse nötig, was einen gewissen Zeitaufwand für die Ausfertigung bedeutet. Ebenso ist Quellensteuer einzubehalten: Regulär 15 Prozent, bei Anwendbarkeit von DBA-Präferenzen (bitte die russischen Anti-Treaty-Shopping-Regeln beachten!) ist eine Reduzierung auf 5 Prozent möglich. Es gibt jedoch bereits Berichte, dass auch die Gewinnausschüttung ins Ausland untersagt werden soll. Für gelieferte Waren oder bezogene Dienstleistungen kann weiterhin bezahlt werden, allerdings ist insbesondere bei Dienstleistungen zu beachten, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dieses auch nachgewiesen werden kann.

Wenn die russische Tochtergesellschaft dringend Liquidität benötigt, sind Zahlungen weiterhin möglich, bedürfen allerdings eines Grundes (z.B. Darlehensgewährung, Einlage ins Vermögen, Dienstleistungserbringung etc.).

Aus banktechnischer Sicht ist ferner zu berücksichtigen, dass viele russische Banken aus dem SWIFT-System ausgeschlossen werden. Russische Banken westeuropäischer Institute sind bislang allerdings vom SWIFT-Ausschluss nicht betroffen. Sollte die eigene russische Hausbank betroffen sein, ist zu empfehlen kurzfristig ein Konto bei einer nicht betroffenen Bank zu eröffnen.

Helge Masannek

Rechtsanwalt, Steuerberater (DE), Partner, Leiter Steuerrecht Rödl & Partner, Russland

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