Information für ausländische Mitarbeiter über den Status ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation und Verbot der Einreise russischer Staatsangehöriger in europäische LänderOlga Zhuravskaya

Information für ausländische Mitarbeiter über den Status ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation und Verbot der Einreise russischer Staatsangehöriger in europäische Länder

Kurzes Update zum Migrationsrecht für ausländische Mitarbeiter, die sich in der Russischen Föderation befinden, sowie für russische Staatsangehörige (Manager ausländischer Firmen), die Reisen ins Ausland planen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wegen des dynamischen Charakters der Einführung von Einschränkungen und Sanktionen seitens der EU, der USA und anderer Länder die Information nicht absolut aktuell sein kann. Außerdem haben wir, indem wir in erster Linie den Kreis unserer Mandanten berücksichtigt haben, Informationen nur zu den folgenden Ländern betrachtet: Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Belgien, Großbritannien, USA.

Verbot der Einreise russischer Staatsangehöriger in europäische Länder

Die Einschränkung der Einreise russischer Staatsangehöriger in andere Länder kann in der Unmöglichkeit, das jeweilige Visum zu erhalten, bzw. im Verbot der Nutzung des Luftraums des jeweiligen Staates durch russische Flugzeuge bestehen.

Gemäß dem Beschluss 2022/329 des Rates der Europäischen Union vom 25. Februar 2022 treffen die EU-Länder entsprechende Maßnahmen zur Einschränkung der Einreise in bzw. der Durchreise durch EU-Länder für natürliche Personen, die politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ukraine treffen, Mitglieder der russischen Regierung, die für die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ukraine und der Krim verantwortlich sind, natürliche Personen, die Geschäfte mit separatistischen Organisationen im Donbass betreiben.

Außerdem wird die Frage über die Aufhebung des vereinfachten Verfahrens zur Ausstellung von Visa für Diplomaten und große Unternehmer sowie von „goldenen Visa und Pässen“ für Großinvestoren diskutiert.

Somit erstrecken sich die Visumeinschränkungen aktuell nicht auf einfache Bürger und Vertreter der Wirtschaft.

Am 27. Februar 2022 haben die EU-Länder vereinbart, die Nutzung des Luftraums der EU-Länder durch russische Fluggesellschaften zu verbieten. Bis jetzt wurde der Luftraum für russische Flugzeuge durch Großbritannien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Estland, Tschechien, Österreich, Frankreich, Spanien, Kanada, Nordmazedonien, Dänemark und Island geschlossen.

Deutschland hat seinen Luftraum für die Dauer von drei Monaten für russische Flugzeuge geschlossen.

Dennoch kann man diese Staaten über folgende Länder erreichen: Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan, Usbekistan, Armenien.

Information für ausländische Mitarbeiter, die sich in der Russischen Föderation befinden

Für ausländische Mitarbeiter, die sich in der Russischen Föderation befinden bzw. ihre Reise nach Russland geplant haben, gelten keine Einschränkungen seitens Russlands hinsichtlich der Erteilung bzw. Erhalts von Visa. Auf Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit wurde der russische Luftraum für Flugzeuge (einschließlich Transitrouten) aus folgenden Ländern geschlossen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Ungarn, Deutschland, Griechenland, Dänemark, Irland, Island, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Finnland, Frankreich, Kroatien, Tschechien, Schweden, Estland, Albanien, Großbritannien, British Virgin Islands, Gibraltar, Jersey, Kanada, Norwegen

Olga Zhuravskaya

Associate Partner, Rödl & Partner, Russland

(Informationsstand 15:00 Uhr, 28. Februar 2022)

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