Jährliche Gesellschafterversammlung (Aktionärsversammlung) – verpassen Sie nicht die Frist in 2019
Die Föderalen Gesetze „Über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ („OOO“) und „Über die Aktiengesellschaften“ („AO“) schreiben den Gesellschaftern (Aktionären) vor, die Hauptversammlung jährlich durchzuführen, um jährliche Finanzabschlüsse zu genehmigen und andere vorgeschriebene, mit der Tätigkeit der Gesellschaft verbundenen Angelegenheiten zu klären.
In den Gesellschaften, in denen laut Gründungsdokumenten das Finanzjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, läuft die festgelegte Frist für die Durchführung der jährlichen Hauptversammlung am 30. April (für OOO) und am 30. Juni (für AO) ab.
Bei Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Ordnung, Form und Fristen für die Durchführung der jährlichen Hauptversammlung der Gesellschafter (Aktionäre) sieht das Gesetz folgende verwaltungsrechtliche Haftung vor:
• für Amtsträger – Geldstrafen zwischen 20.000 und 30.000 Rubel oder Ausschluss bis zu einem Jahr;
• für juristische Personen – Geldstrafen zwischen 500.000 und 700.000 Rubel.
Wie kann SCHNEIDER GROUP helfen?
Unsere SCHNEIDER GROUP Experten unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung sowie der ordnungsgemäßen Erstellung der für die jährliche Gesellschafterversammlung (Aktionärsversammlung) notwendigen Dokumente. Außerdem beraten wir Sie bezüglich der Prozedere von jährlichen Versammlungen, um Haftungsrisiken auszuschließen.
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