Wer ein Smartphone im Ausland kauft und nach Russland mitbringt, könnte künftig zur Registrierung des Geräts verpflichtet werden. Ein Entwurf des Digitalministeriums sieht dafür eine Zweiwochenfrist vor. Ohne Eintrag sollen Mobilfunkanbieter das Gerät nicht mehr bedienen. Die Regelung könnte im April 2027 beginnen, ist aber noch nicht beschlossen.
Das russische Digitalministerium will die Nutzung bestimmter eingeführter Smartphones an eine Registrierung ihrer Gerätekennung knüpfen. Wie Kommersant unter Berufung auf RBC berichtet, soll die Anmeldung über das staatliche Verwaltungsportal Gosuslugi erfolgen. Das Ministerium bestätigte die Arbeit an der Regelung.
Grundlage wäre die IMEI, eine vom Hersteller vergebene 15-stellige Gerätekennung. Sie identifiziert das Mobilgerät und wird beim Einbuchen in ein Mobilfunknetz vom Betreiber erfasst. Der geplante Datenbankeintrag würde damit das konkrete Telefon betreffen.
Nach dem berichteten Entwurf blieben für die Registrierung zwei Wochen. Anschließend dürften russische Mobilfunknetze das betreffende Gerät nicht mehr bedienen. Welches Ereignis die Frist genau auslösen soll, geht aus den beiden Berichten nicht hervor.
Auch private Auslandskäufe betroffen
Eine von RBC zitierte Quelle bezeichnet die Bekämpfung des grauen Imports als Ziel. Dabei würden Smartphones einzeln als persönliche Anschaffungen eingeführt, tatsächlich aber zum Weiterverkauf bestimmt sein.
Die geplante Pflicht würde nach den Berichten auch private Käufer erfassen, die ein Gerät auf einer Auslandsreise für den eigenen Gebrauch erwerben. Das Ministerium spricht von Geräten, die kein Zollabfertigungsverfahren durchlaufen haben. Ein privater Auslandskauf ist jedoch nicht schon deshalb eine illegale Einfuhr oder ein gefälschtes Produkt.
Für bereits genutzte Telefone soll es eine Ausnahme geben: Geräte, die vor April 2027 in russischen Mobilfunknetzen betrieben wurden, sollen unabhängig vom Einfuhrweg ohne zusätzliche Registrierung weiterarbeiten können.
Gebührenfrage wieder offen
Laut The Bell, das ebenfalls die RBC-Recherche aufgreift, sollen regulär eingeführte Handelslieferungen über Zollverfahren und Netzanbindung automatisch in die Datenbank gelangen.
Für individuell anzumeldende Geräte könnte dagegen eine Gebühr anfallen. Zwei von RBC zitierte Quellen berichten, die neue Entwurfsfassung lasse eine kostenpflichtige Registrierung zu. Noch im Juni hatte das Digitalministerium angekündigt, für den Eintrag kein Geld zu verlangen. Eine konkrete Gebührenhöhe ist nicht bekannt; das Ministerium kommentierte diese Frage dem Bericht zufolge nicht.
Die erste, Ende Juni veröffentlichte Fassung der Verordnung hatte die Registrierung aus dem Ausland mitgebrachter Telefone noch als freiwillig vorgesehen. Die nun diskutierte Verpflichtung würde den Netzzugang solcher Geräte von einem zusätzlichen Verwaltungsschritt abhängig machen.
Entwurf kann noch geändert werden
Das Digitalministerium betont, dass der Vorschlag innerhalb der Regierung weiter beraten wird und Änderungen möglich sind. April 2027 ist deshalb ein vorgesehener, kein abschließend feststehender Starttermin.
Auch die angekündigte Sperre ist einzugrenzen: Gemeint ist der Ausschluss aus den Mobilfunknetzen. Eine vollständige technische Stilllegung des Smartphones beschreiben die Berichte nicht.
Für private Käufer bleibt damit zunächst offen, wie aufwendig und möglicherweise teuer die Registrierung werden könnte. Entscheidend wird die endgültige Verordnung sein – insbesondere bei Fristbeginn, Ausnahmen und Gebühren.

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