Der Betreiber der Gaspipeline Nord Stream 2, die Nord Stream 2 AG, hat auf Antrag der Regulierungsbehörde in Deutschland die Zertifizierung als unabhängiger Betreiber des Gasfernleitungsnetzes (GTS) beantragt. Gleichzeitig beabsichtigt das Unternehmen, die laufenden Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den 2019 verabschiedeten Änderungen der EU-Gasrichtlinie fortzusetzen.
„Der Antrag der Nord Stream 2 AG auf Zertifizierung bedeutet keine Änderung oder Aufweichung der Rechtsposition der Nord Stream 2 AG in Bezug auf die geänderte Gasrichtlinie oder der Ziele, die sie in den oben genannten Gerichts- und Schiedsverfahren weiterhin entschieden verfolgt“, heißt es auf der Website des Unternehmens. Der Antrag basiert auf einer Anfrage der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Gleichzeitig teilt das Unternehmen mit, dass die Nord Stream 2 AG die Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Änderungen der EU-Gasrichtlinie fortsetzen wird. Dabei handelt es sich um Berufungen und Einsprüche vor deutschen Gerichten gegen die Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Gasrichtlinie, eine Klage auf Aufhebung der Gasrichtlinie vor dem EU-Gerichtshof und ein Schiedsverfahren wegen Verletzung des Energiecharta-Vertrags durch die EU aufgrund von Änderungen der Gasrichtlinie.
Im Juli 2020 hatte die Nord Stream 2 AG Berufung gegen das Urteil des EU-Gerichtshofs eingelegt, der am 20. Mai die Klage des Unternehmens gegen die Änderungen des europäischen Rechts aus dem Jahre 2019 abgewiesen hatte. Das Unternehmen hält diese Änderungen für diskriminierend, die nur deshalb angenommen wurden, um sich gegen Nord Stream 2 aufzustellen. In ihrer Klage hatte die Nord Stream 2 AG darauf hingewiesen, dass die Ausweitung der Richtlinie auf Nord Stream 2 den Betreiber zwingen wird, die Pipeline zu verkaufen oder ihre organisatorische und rechtliche Struktur vollständig zu ändern.
[hrsg/russland.NEWS]
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