Ende 2022 wurde in Russland eine Reihe von Änderungen der die ausländischen Investitionen regulierenden Gesetzgebung verabschiedet. Eine Juristin erklärt, worauf Inverstoren jetzt achten müssen.
Die neue Gesetzgebung ist auf die Verstärkung der Kontrolle über ausländische Investitionen in strategische Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet.
Die Liste der Rechtsgeschäfte, die einer vorherigen Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle über die Durchführung ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation bedürfen, wurde erweitert. Diese Genehmigung ist erforderlich, wenn ein ausländischer Staat, eine internationale Organisation oder ein ausländisches Unternehmen im Ergebnis des Rechtsgeschäfts über 25 Prozent der Stimmaktien (Anteile) eines russischen Unternehmens mit strategischer Bedeutung erwirbt. Als Ausnahmen gelten Rechtsgeschäfte mit internationalen Finanzorganisationen. Die Russische Föderation muss ein internationales Abkommen mit solchen Organisationen haben oder eine Partei des Vertrags über die Gründung solcher Organisationen sein.
Eine wichtige Änderung ist die detaillierte Beschreibung des Verfahrens zur Benachrichtigung des Vorsitzenden der Regierungskommission über das Rechtsgeschäft eines ausländischen Investors in Bezug auf eine russische Gesellschaft. Dies ist für die Beschlussfassung über die Notwendigkeit der Prüfung des Rechtsgeschäfts durch die Kommission erforderlich. Zuerst benachrichtigt das zuständige Organ den ausländischen Investor über die Notwendigkeit, das Rechtsgeschäft auszusetzen. Danach übermittelt es die Anfragen an die entsprechenden zuständigen Behörden. Diese können ihre begründeten Vorschläge vorlegen.
Für eine Reihe von Unternehmen ist dieses Verfahren obligatorisch geworden. Die Liste solcher Unternehmen wurde festgelegt. Zu solchen Wirtschaftssubjekten gehören insbesondere Teilnehmer nationaler Projekte, städtebildende Organisationen, Unternehmen, die eine dominierende Position auf dem Warenmarkt einnehmen, sowie alleinige Hersteller oder Lieferanten von Erzeugnissen. Dazu gehören auch Unternehmen, deren Tätigkeit mit der Schaffung oder der Rekonstruktion von See- und Flusshäfen verbunden ist.
Eine nicht weniger wichtige Änderung ist die Einführung einer obligatorischen vorherigen Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte mit so genannten „biologischen Ressourcen“. Nun ist die vorherige Genehmigung zur Bestätigung von Verträgen und die Einholung der Beschlüsse von staatlichen Behörden, die eine Gewährung des Rechts zur Gewinnung einiger Arten von biologischen Ressourcen in Höhe von mehr als 35 Prozent an ein ausländisches Unternehmen zur Folge haben, erforderlich. Die Liste dieser Arten wird gesondert bestimmt. Es ist verboten, einer Gesellschaft Genehmigungen zur Gewinnung von Bioressourcen zu erteilen oder die bestehenden Genehmigungen erneut auszustellen, wenn das zuständige Organ eine Schlussfolgerung über die Feststellung von Verstößen bei der Übernahme der Kontrolle über diese Gesellschaft durch den ausländischen Investor gezogen hat. Genehmigungen, deren Gültigkeit aufgehoben wurde, werden auf dem Gerichtsweg annulliert.
Die durch ausländische Investoren kontrollierten Unternehmen können damit beginnen, eine strategische Tätigkeitsart auszuüben. Bei Erhalt oder Änderung der Lizenz wird für sie die vorherige Genehmigung der Regierungskommission obligatorisch sein.
Für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte eines ausländischen Unternehmens, das von einem russischen Staatsangehörigen kontrolliert wird, der keine Staatsangehörigkeit eines anderen Staates hat und in der Russischen Föderation steuerlich ansässig ist, ist unter einer wichtigen Bedingung keine vorherige Genehmigung erforderlich. Das Unternehmen muss im Voraus Informationen über alle Begünstigten, Endbegünstigten und kontrollierenden Personen vorlegen. Russische Staatsangehörige, welche die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates haben, müssen in jedem Fall eine vorherige Genehmigung einholen.
Durch die Neuerungen ist vorgesehen, dass sich das Verfahren der vorherigen Genehmigung der Rechtsgeschäfte auf Fälle erstreckt, in denen die von ausländischen Unternehmen kontrollierten Gesellschaften zunächst nicht als strategisch bedeutsam eingestuft werden, aber eine der strategisch wichtigen Tätigkeitsarten auszuüben planen. Die detaillierte Beschreibung des Verfahrens gestattet es den Unternehmen, genaue Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Fristen für deren Erfüllung zu erhalten. Dank den Änderungen können die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen der ausländischen Investoren verkürzt werden. Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Abstimmung wird kontrollierten Unternehmen das Recht entzogen, strategisch wichtige Tätigkeit auszuüben. Nun müssen ausländische Unternehmen den staatlichen Behörden mehr Informationen als bisher über sich und ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen.
Die verabschiedeten Änderungen sollen zu einer effektiven Vorbeugung, Feststellung und Beseitigung aller möglichen Risiken sowie zur Verbesserung des Investitionsklimas im Land dienen.
Anastasiia Pastushchik, Juristin, Rödl & Partner
Kommentare