EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland um sechs Monate

EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland um sechs Monate

Die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden alle sechs Monate verlängert. Ein EU-Gipfel soll zuvor die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zur Lösung des Konflikts in der Ukraine beurteilen. Am 10. Dezember haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten bei einem Treffen in Brüssel turnusgemäß eine weitere Verlängerung dieser restriktiven Maßnahmen beschlossen.

Der EU-Rat nimmt einen Beschluss mit Rechtscharakter an, danach wird dieser im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die Wirtschaftssanktionen wurden zum ersten Mal am 31. Juli 2014 für ein Jahr als Reaktion auf „Russlands Handlungen, die die Situation in der Ukraine destabilisieren“, verhängt und im September 2014 weiter verstärkt.

Am 19. März 2015 beschloss der Europäische Rat, die Wirtschaftssanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu koppeln, die, wie damals vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2015 umgesetzt werden sollten.

Da auch dieser Zeitpunkt verstrich, hat der EU-Rat die Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2016 verlängert. Seit Juli 2016 werden die Sanktionen nach einem Bericht der Mitgliedsstaaten des Normandie-Formats (Deutschland und Frankreich) über den Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen alle sechs Monate regelmäßig verlängert.

Zu den Wirtschaftssanktionen gehören: Beschränkungen des Zugangs zu den primären und sekundären Kapitalmärkten der EU für fünf russische Finanzinstitute mit mehrheitlich staatlichem Besitz und deren mehrheitlich im Besitz befindlichen Tochtergesellschaften mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen, ein Export- und Importverbot für den Waffenhandel, ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder für das russische Militär nach Russland.

Neben den Wirtschaftssanktionen gibt es weitere restriktive Maßnahmen der EU gegen Russland als Reaktion auf die Ukraine-Krise: Einzelmaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der „illegalen Annexion der Krim und Sewastopol“.

[hrsg/russland.NEWS]

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