Deutsche Regulierungsbehörde: Nord Stream 2 soll Einhaltung europäischer Normen nachweisenNord Stream Foto © gazprom.ru

Deutsche Regulierungsbehörde: Nord Stream 2 soll Einhaltung europäischer Normen nachweisen

Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Nord Stream 2-Pipeline sind erfüllt. Um mit dem Projekt voranzukommen, muss jedoch nachgewiesen werden, dass es mit allen EU-Vorschriften übereinstimmt. So lautet die Forderung der deutschen Bundesnetzagentur an den Betreiber der Nord Stream 2-Pipeline.

„Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind alle technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 erfüllt und die entsprechenden Bestätigungen liegen den zuständigen Behörden vor. Somit ist es möglich, dass einer der Stränge der Pipeline bald arbeiten wird“, so die Agentur gegenüber TASS.

Deshalb hat die deutsche Behörde von Nord Stream 2 gefordert Daten über die Einhaltung aller Normen beim Betrieb der Pipeline vorzulegen. „Dies betrifft insbesondere Fragen der Gewährung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und der Integration der Anbindungsleitung in den deutschen Markt“, so das Fazit der Agentur.

Gazprom hat bereits mit der Befüllung von Nord Stream 2 begonnen. Der erste Strang der Pipeline wird schrittweise mit Gas gefüllt, um das Volumen und den Druck zu erreichen, die für weitere technische Tests erforderlich sind.

Nord Stream 2 hat als Betreiber der Pipeline Berufung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, die Pipeline nicht von der EU-Gasrichtlinie auszunehmen. Dies teilte der Pressedienst des Unternehmens mit. Die Nord Stream 2 AG beantragte im Juni die Anerkennung als unabhängiger Pipelinebetreiber. Die Regulierungsbehörde lehnte den Antrag ab, und auch das deutsche Gericht wies die Berufung zurück.

Nord Stream 2 hat darauf Berufung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2021 beim Bundesgerichtshof eingelegt“, hieß es in einer Erklärung (zitiert von TASS). Das Oberlandesgericht hatte geurteilt, dass die EU-Vorschriften für den Gasmarkt auch für die russische Gaspipeline gelten. In dieser EU-Gasrichtlinie ist vorgeschrieben, dass das Gas produzierende Unternehmen und das Unternehmen, das für den Transport durch die Pipeline in die EU verantwortlich ist, getrennt sein müssen. Das bedeutet, dass Gazprom als Gasproduzent und 100%iger Eigentümer von Nord Stream 2 über die Nord Stream 2 AG nicht mehr als die Hälfte der Pipelinekapazität nutzen kann. Die verbleibenden 50 Prozent müssen für andere potenzielle Gaslieferanten reserviert werden.

Am 6. September gab Gazprom den Abschluss der Verlegearbeiten für Nord Stream 2 bekannt, und vier Tage später wurde die Pipeline fertiggestellt. Am 1. Oktober teilte das deutsche Energieunternehmen Uniper mit, dass die Zertifizierung des Projekts auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Den Quellen von Bloomberg zufolge könnten beide Stränge der Pipeline technisch bis zum 1. Dezember in Betrieb genommen werden.

Die Nord Stream 2 AG gab am 4. Oktober bekannt, dass das Verfahren zur Befüllung des ersten Strangs der Nord Stream 2-Pipeline mit Gas begonnen hat. Der Strang wird schrittweise mit Gas gefüllt, um das Volumen und den Druck zu erreichen, die für weitere technische Tests erforderlich sind.

[hrsg/russland.NEWS]

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