Aussetzung gesellschaftsrechtlicher Rechte ausländischer Eigentümer in RusslandAleksey Kokorin

Aussetzung gesellschaftsrechtlicher Rechte ausländischer Eigentümer in Russland

Am 4. August 2023 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin das neue Gesetz „Über die Besonderheiten der Regulierung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen in Wirtschaftsgesellschaften, die wirtschaftlich bedeutsame Organisationen sind“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt), das Regeln einführt, die es gestatten, die Möglichkeiten ausländischer Eigentümer bestimmter russischer Unternehmen zur Umsetzung der ihnen gehörenden gesellschaftsrechtlichen Rechte einzuschränken.

Das Gesetz sieht vor, dass auf Beschluss eines russischen Gerichts die gesellschaftsrechtlichen Rechte (also Stimmrechte, Dividendenansprüche, Rechte zur Verfügung über Aktien usw.) ausländischer Holdings in Bezug auf bestimmte bedeutende russische Unternehmen ausgesetzt werden können. Die Liste dieser Unternehmen wird durch die russische Regierung festgelegt.

Die Einschränkungen betreffen nicht alle bedeutenden russischen Unternehmen und nicht alle ausländischen Holdings, die deren Besitzer sind. Das Gesetz betrifft nur ausländische Holdings aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ (zu den „unfreundlichen“ Staaten gehören einige Dutzend Länder, einschließlich der USA und der EU-Staaten), die nach Ansicht der russischen Behörden unfreundliche Handlungen in Bezug auf Russland begehen (dies betrifft im Wesentlichen Sanktionen gegen Russland), bei denen der Anteil der russischen Personen (oder in Russland lebenden Ausländer) über 50 Prozent (in einigen Fällen über 20 bzw. 30 Prozent) liegt.

Falls ein russisches Gericht einen Beschluss über die Einschränkung der gesellschaftsrechtlichen Rechte einer ausländischen Holding in Bezug auf besonders bedeutende russische Unternehmen fasst, müssen russische Personen (sowie in Russland lebende Ausländer), die Aktien der ausländischen Holding besitzen, in Zukunft direkte Besitzer dieser russischen Aktien werden. Dadurch wird die ausländische Holding als Zwischenglied entfernt. Nach einem solchen Übergang können die gesellschaftsrechtlichen Rechte in vollem Umfang wahrgenommen werden.

Falls jedoch die betreffenden russischen Personen (in Russland lebenden Ausländer) nicht zu direkten Besitzern der Aktien der russischen Gesellschaft werden, können sie eine finanzielle Entschädigung für diese Aktien erhalten.

Das neue Gesetz ist also auf die Minderung der Risiken für die russische Wirtschaft ausgerichtet, die mit unfreundlichen Handlungen ausländischer Holdings verknüpft sind, die Aktien von besonders bedeutenden russischen Unternehmen halten. Erreicht wird dies durch die Verringerung der Rolle ausländischer Holdings in der Verwaltung dieser russischen Unternehmen. Die neuen Regeln betreffen dabei ausschließlich jene ausländischen Holdings, über die Russen oder in Russland lebende Ausländer im Besitz von bedeutenden russischen Unternehmen stehen.

Aleksey Kokorin, Leiter Gesellschaftsrecht

Sapozhnikov & Partners / Rödl & Partner

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