41 Prozent aller Erwerbstätigen gehören keiner regulären Unternehmensbelegschaft an. Die Zahl umfasst allerdings nicht nur Schwarzarbeiter, sondern auch Selbstständige, Einzelunternehmer und legal beschäftigte Auftragnehmer.
Rund 30,5 Millionen Menschen in Russland arbeiteten in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 außerhalb der regulären Belegschaft eines Unternehmens. Das entspricht 41 Prozent aller Erwerbstätigen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitung Iswestija auf Grundlage von Daten der Statistikbehörde Rosstat und des staatlichen Informationssystems EMISS.
Insgesamt waren zwischen Januar und Mai durchschnittlich 74,6 Millionen Menschen erwerbstätig. Als reguläre Mitarbeiter von Organisationen wurden jedoch nur 44,1 Millionen geführt. Die Differenz zwischen beiden Werten ergibt die genannten 30,5 Millionen.
Gegenüber dem Vorjahr kamen etwa 80.000 Menschen hinzu. Der prozentuale Anteil blieb nahezu unverändert: Von Januar bis Mai 2025 hatte er 41,1 Prozent betragen. Deutlicher fällt der längerfristige Vergleich aus. 2015 betrug die Differenz zwischen allen Erwerbstätigen und den Unternehmensbelegschaften rund 23 Millionen Menschen beziehungsweise 34 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren wuchs ihre Zahl somit um knapp ein Drittel.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass 30,5 Millionen Russen schwarz oder ohne jede offizielle Registrierung arbeiten. Die Statistik umfasst sehr unterschiedliche Gruppen: registrierte Einzelunternehmer und Selbstständige, Beschäftigte mit zivilrechtlichen Werk- oder Dienstleistungsverträgen, externe Teilzeitkräfte sowie Menschen, die für Privatpersonen tätig sind. Ein erheblicher Teil dieser Arbeit ist vollkommen legal und wird versteuert.
Die Zahl von 41 Prozent darf daher nicht mit dem Umfang der Schattenbeschäftigung gleichgesetzt werden. Rosstat bezifferte die Beschäftigung im informellen Wirtschaftssektor zuletzt für das dritte Quartal 2024 auf rund 16 Millionen Menschen beziehungsweise 21,3 Prozent der Erwerbstätigen.
Zwischen beiden Gruppen besteht dennoch eine große Grauzone. Unternehmen können reguläre Arbeitsverhältnisse durch Verträge mit formal Selbstständigen ersetzen. Dadurch sparen sie Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Verpflichtungen, während die Betroffenen unter Umständen dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeiten und faktisch wie abhängig Beschäftigte eingesetzt werden. Auch Lohnzahlungen außerhalb der Buchhaltung und sogenannte Leiharbeit tragen zur statistischen Differenz bei.
Besonders verbreitet sind solche Beschäftigungsformen im Handel, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Transportwesen und in der verarbeitenden Industrie. Zugleich wächst mit Lieferdiensten, Fahrplattformen und Marktplätzen ein legaler Arbeitsmarkt, der ohne klassische Festanstellung funktioniert. Ein Selbstständiger kann dort für mehrere Auftraggeber tätig sein, ohne zum Personal eines einzelnen Unternehmens zu gehören.
Die 30,5 Millionen zeigen deshalb zweierlei: Der russische Arbeitsmarkt ist erheblich flexibler geworden – zugleich verschwimmt für einen wachsenden Teil der Beschäftigten die Grenze zwischen unternehmerischer Selbstständigkeit und einem Arbeitsverhältnis ohne die üblichen sozialen Rechte.

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