Wirtschaftssanktionen gegen Russland vom EU-Rat verlängert

Wirtschaftssanktionen gegen Russland vom EU-Rat verlängert

Der EU-Rat hat am Montag Wirtschaftssanktionen gegen Russland um sechs Monate, bis zum 31. Januar 2021 verlängert, wie aus einem in Brüssel verteilten Kommuniqué des EU-Rates hervorgeht.

In einer Videokonferenz am 19. Juni war der Europäische Rat übereingekommen, das Wirtschaftssanktionspaket gegen Russland um weitere sechs Monate zu verlängern. Grundlage dafür ist die Analyse Deutschlands und Frankreichs inwieweit die Minsker Abkommen durch Russland umgesetzt wurden. Die Wirtschaftssanktionen sind mit der Umsetzung der Minsker Abkommen gekoppelt.

Gemäß den Regeln eines diesbezüglichen EU-Verfahrens muss eine politische Entscheidung über Wirtschaftssanktionen, die auf dem EU-Gipfel getroffen worden ist, wiederum vom EU-Rat genehmigt werden. Die Verordnung des EU-Rates über die Ausweitung der restriktiven Maßnahmen tritt nach ihrer Veröffentlichung im „Amtsblatt“ der Europäischen Union in Kraft.

Die Wirtschaftssanktionen umfassen erstens Beschränkungen des Zugangs zu den primären und sekundären Kapitalmärkten der EU für fünf russische Finanzinstitute mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung und ihre Tochtergesellschaften, an denen diese Institute mehrheitlich beteiligt und außerhalb der EU niedergelassen sind, sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen;

zweitens ein Export- und Importverbot für den Waffenhandel; drittens ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppelter Verwendungsmöglichkeit für militärische Zwecke oder für die russische Armee nach Russland;

viertens Beschränkung des Zugangs Russlands zu ausgewählten, strategisch wichtigen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erschließung und Förderung von Erdöl genutzt werden können.

Geschichte der anti-russischen Sanktionen:
Die Wirtschaftssanktionen wurden am 31. Juli 2014 für ein Jahr als Reaktion auf „Russlands Aktionen zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine“ eingeführt. Diese Maßnahmen wurden dann im September 2014 verstärkt.

Auf seiner Tagung vom 19. März 2015 beschloss der Europäische Rat, die Laufzeit der Wirtschaftssanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Abkommen zu knüpfen, die, wie damals vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2015 hätten umgesetzt werden müssen.

Zusätzlich zu den Wirtschaftssanktionen unterliegt Russland als Reaktion auf die ukrainische Krise weiteren restriktiven Maßnahmen der EU: Einzelmaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der „illegalen Annexion der Krim und Sewastopol“.

[hrsg/russland.NEWS]

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