Visum für Russland von zuhause beantragenAlina Rovba, Juristin

Visum für Russland von zuhause beantragen

Ab Anfang 2021 können ausländische Staatsangehörige ein einheitliches elektronisches Visum für Einreise und Aufenthalt in Russland erhalten. Eine Juristin klärt auf.

Das neue Visaverfahren soll viel schneller und bequemer als heute sein, unter der Bedingung, dass die geplante Reise nach Russland den gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen entspricht.

Am 6. Oktober 2020 hat die russische Regierung in ihrer Anordnung Nr. 2571-r das Verzeichnis der Länder bestätigt, für deren Staatsangehörige einheitliche elektronische Visa verfügbar sind. Das Verzeichnis umfasst 52 Länder, einschließlich Großbritannien, alle EU-Länder, China, Nordkorea, Saudi-Arabien, Mexiko und andere.

Seit 2017 konnten Staatsangehörige dieser 52 Länder im Rahmen eines Pilotprojekts zur Einführung der elektronischen Visa ein einfaches Visum bei der Einreise nach Russland erst an den Grenzkontrollstellen im Gebiet Kaliningrad, im Föderationskreis Ferner Osten, in St. Petersburg und im Gebiet Leningrad erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Visums und die Dauer des erlaubten Aufenthalts waren halb so lang – jeweils 30 und 8 Tage. Die Ausländer durften nicht die Region verlassen, in die sie eingereist sind.

Gemäß den neuen Regelungen kann das einheitliche elektronische Visum als ein einfaches Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen ausgestellt werden. Die Dauer des erlaubten Aufenthalts des ausländischen Staatsangehörigen in Russland wurde auf 16 Tage ab der Einreise nach Russland verlängert. Wichtig ist, dass Ausländer, die auf Grundlage eines elektronischen Visums nach Russland einreisen, nun berechtigt sind, in ganz Russland zu reisen, ohne sich auf ein föderales Subjekt zu beschränken.

Das neue einheitliche elektronische Visum kann über eine spezielle Webseite des Außenministeriums beantragt werden, wobei die Bearbeitung bis zu vier Kalendertage nach der Einreichung des Antrags in Anspruch nimmt. Ein solches Visum kann für Reisen nach Russland zwecks privater und geschäftlicher Besuche, Tourismus sowie Teilnahme an gesellschaftlich-politischen, wirtschaftlichen, sportlichen Veranstaltungen und Unterhaltung entsprechender Beziehungen und Kontakte ausgestellt werden.

Für die Ausstellung eines elektronischen Visums sind keine Einladungen oder Hotel- oder Ticketbuchungen erforderlich. Die Konsulatsgebühr wird voraussichtlich 34 Euro betragen, für Kinder unter sechs Jahren ist das elektronische Visum gebührenfrei.

Vor dem Hintergrund der wesentlichen Vereinfachung des Visaverfahrens wurden keine Änderungen in das Migrationsgesetz eingebracht. Somit sind Ausländer, die auf Grundlage eines elektronischen Visums nach Russland einreisen, nicht von der Anmeldepflicht am Aufenthaltsort befreit. Die Frist für die Anmeldung beträgt sieben Tage nach der Einreise. Wenn die Aufenthaltsdauer sieben Tage nicht überschreitet, besteht keine Anmeldepflicht. Hotels und Gasthäuser registrieren den Ausländer selbstständig innerhalb eines Arbeitstages nach der Ankunft. Wenn der Ausländer sich in einer privaten Wohnung aufhält, muss er durch den Eigentümer der Wohnung registriert werden, mit Ausnahme der Fälle, die durch das Migrationsgesetz vorgesehen sind.

Die Ausstellung elektronischer Visa wird ab dem 4. Februar 2021 möglich. Zurzeit ist die Ausstellung elektronischer Visa im Rahmen des Pilotprojekts, das heißt für die Einreise in den Föderationskreis Ferner Osten, das Gebiet Kaliningrad, St. Petersburg und das Gebiet Leningrad, im Zusammenhang mit den Corona-Einschränkungen unbefristet eingestellt. Wenn die Ausstellung elektronischer Visa bis Ende des Jahres wieder aufgenommen wird, werden die Visa, die vor dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden, bis zum 3. Februar 2021 gelten.

Alina Rovba
Juristin
Senior Associate
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