Die Staatsduma hat in dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kapitalamnestie bis zum 1. März 2020 verabschiedet, so die Website der Duma. Es geht um die Möglichkeit für eine Person, ihr Auslandsvermögen und ihre Gelder freiwillig und steuerfrei anzugeben.
Eine zwingende Voraussetzung für die Amnestie ist die Übertragung von Vermögenswerten nach Russland und die Neuregistrierung von Unternehmen in russischen Offshore-Gebieten in der Region Kaliningrad und der Primorski-Krai. Die dritte Stufe der Kapitalamnestie beginnt am 1. Juni.
Die erste Welle der Amnestie fand vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 statt. Ab dem 1. März 2018 wurde die zweite Stufe gestartet, die bis zum 28. Februar 2019 dauerte. Der Vorschlag, eine dritte Stufe anzuschließen, wurde von der Regierung gemacht, und das Projekt war am 18. April erstmals in Lesung.
[hmw/russland.NEWS]
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