Staatsduma verabschiedet Gesetz zur Besteuerung von Selbständigen

Staatsduma verabschiedet Gesetz zur Besteuerung von Selbständigen

Die Staatsduma hat in dritter und letzter Lesung ein Gesetzespaket zur Besteuerung von Selbständigen verabschiedet – die sogenannte Einkommenssteuer. Die Initiative zur Annahme dieser Dokumente kam von einer Gruppe von Abgeordneten der Staatsduma und Mitgliedern des Föderationsrates, angeführt von Andrei Makarow, dem Vorsitzenden des Unterhaushalts- und Steuerausschusses.

Das Gesetz besagt, dass diese Personen bei der Erbringung von Dienstleistungen oder dem Verkauf von Waren an andere Bürger 4% der Summe zahlen müssen. Gesellschaften und juristischen Personen zahlen 6%.

Um sich offiziell selbständig zu machen, müssen die Bürger lediglich die Anwendung „Meine Steuer“ installieren, die vom russischen Föderalen Steuerdienst entwickelt wurde.

Das Gesetz ist als Experiment gedacht, um zwischen 20 und 30 Millionen Menschen aus der „Schattenwirtschaft“ herauszulocken. Es gilt vorläufig für 10 Jahre in Moskau, der Region Moskau, Tatarstan und der Region Kaluga.

[hmw/russland.NEWS]

Kommentare