Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen während der COVID-19-Pandemie: Teil 2Anna Trifonova

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen während der COVID-19-Pandemie: Teil 2

Die Corona-Pandemie ist zu einer großen Herausforderung für die Weltwirtschaft geworden. Russland ist in diesem Fall keine Ausnahme. Heute erzählt russland.NEWS über die Verringerung der Abgabenlast und des Verwaltungsaufwandes für russische Unternehmen.

Unter Berücksichtigung des Schadens, der russischen Unternehmen während des infolge der Ausbreitung von Covid-19 verhängten Lockdowns 2020 zugefügt wurde, und des Einflusses von Covid-19 auf die aktuelle Situation hat der Staat zur Abfederung der negativen Folgen beschlossen, die relativ umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die von der Corona-Pandemie betroffenen wurden, auch im Jahre 2021 fortzusetzen.

Insbesondere sind im Jahre 2021 Unternehmen, die im Einheitlichen Register kleiner und mittelständischer Unternehmen eingetragen sind, berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge zu ermäßigten Sätzen – soweit der festgelegte Mindestlohn überschritten wird – zu zahlen. Infolge der Anwendung dieser Maßnahme wird der Eingangstarif der Sozialversicherung von dreißig  Prozent auf fünfzethn Prozent reduziert, was zweifellos zu einer wesentlichen Verringerung der Abgabenlast für diese Kategorie von Unternehmen führt.

Eine weitere Maßnahme, die auf die Verringerung der Kostenbelastung der KMU ausgerichtet ist, ist die Herabsetzung des Zinssatzes für durch russische Banken gewährte vergünstigte Kredite auf sieben Prozent. Die Maßnahme wird durch die Gewährung von Subventionen an Banken zur Kompensation der Zinsdifferenz umgesetzt. Nur KMU, die in den so genannten vorrangigen Branchen tätig sind, können diese zinsvergünstigten Kredite in Anspruch nehmen. Ein abschließendes Verzeichnis dieser Branchen wurde durch die Regierung festgelegt.

Außerdem hat die russische Regierung im Auftrag des Präsidenten das Verbot zur Durchführung von Betriebsprüfungen bei KMU bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Jedoch gelten für diese Maßnahme einige Ausnahmen. Zum Beispiel gilt das Verbot nicht für KMU, die auf Grundlage der Ergebnisse einer vor weniger als drei Jahren durchgeführten Prüfung mit einer Betriebsstillegung verwaltungsrechtlich belangt wurden, sowie für in sozialrelevanten Bereichen tätigen KMU, die sich unter ständiger staatlicher Kontrolle befinden (zum Beispiel in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Energiewirtschaft). Die Verlängerung des Verbots führt zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begleitung solcher Prüfungen und gestattet es den Unternehmen, ihre Ressourcen auf die Wiederherstellung ihrer Tätigkeit vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftslage zu konzentrieren.

Auf die Verringerung der Finanzbelastung und des Verwaltungsaufwands von Unternehmen ist eine weitere Initiative der Regierung ausgerichtet, die die automatische Verlängerung von Genehmigungen vorsieht, die an in den Bereichen Medizin, Pharmazie, Bildung, Ökologie und anderen sozialrelevanten Bereichen tätigen Unternehmen erteilt wurden und deren Gültigkeitsdauer im Jahre 2021 abläuft. Für die Unterstützung der Arbeit der Mediziner und Apotheker während der Pandemie ist die Möglichkeit zur Verlängerung von Fachzertifikaten für die in den genannten Bereichen tätigen Fachleute sowie ihre Zulassung zur Arbeit ohne Erhalt einer Genehmigung vorgesehen. Nach Einschätzung des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung wird diese Initiative „über 450.000 Genehmigungen umfassen, was zur Verringerung des Aufwands der Unternehmen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Formalitäten zum Erhalt der Genehmigungen führt“. Außerdem ist die Regierung bereit, die Gültigkeitsdauer einzelner Lizenzen (Genehmigungen), deren Gültigkeit im Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Dezember 2020 abgelaufen ist, um zwölf Monate zu verlängern. Ein genaues Verzeichnis dieser Lizenzen wird durch die Regierung festgelegt und enthält zum Beispiel Lizenzen zur Nutzung von Bodenschätzen, Erbringung von Mobilfunkleistungen, Herstellung und Vertrieb von Ethylalkohol und alkoholischen Erzeugnissen.

Für KMU, die in den von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Bereichen tätig sind und im KMU-Register vor dem 1. März 2020 eingetragen wurden, ist die Möglichkeit vorgesehen, Stundungen für die Bezahlung fälliger Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen oder Darlehensverbindlichkeiten auf Grundlage der Vollstreckungsdokumente zu erhalten. Die Ratenzahlung wird durch einen Gerichtsvollzieher auf Grundlage des Antrags eines KMU unter der Bedingung gewährt, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr als 15 Millionen Rubel betragen. Die Frist für die Ratenzahlung beträgt maximal zwölf Monate. Die Ratenzahlung kann spätestens bis zum 1. August 2021 gewährt werden.

Außer den föderalen Unterstützungsmaßnahmen sind die Subjekte der Russischen Föderation berechtigt zusätzliche Vergünstigungen festzulegen. Zum Beispiel können in Moskau registrierte KMU Unterstützungsmaßnahmen in Bezug auf Kredite aus Haushaltsmitteln der Stadt Moskau in Höhe von bis zu sechs Prozent (für vor dem 15. April 2020 erhaltene Kredite) oder bis zu 8 Prozent pro Jahr (für nach dem 15. April 2020 erhaltene Kredite) bis zum 1. Juli 2021 in Anspruch nehmen.

Anna Trifonova, Senior Associate, Rödl & Partner.

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