Russland: Steuererleichterung für Gastronomie auf Sonderregimen

Russland: Steuererleichterung für Gastronomie auf Sonderregimen

Die russische Staatsduma hat Gastronomiebetriebe auf dem vereinfachten Steuersystem (USN) und dem Patentsystem (PSN) vorübergehend von der Mehrwertsteuer befreit. Die Erleichterung gilt bis Ende 2026 für Firmen und Einzelunternehmer, die seit Jahresbeginn grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig sind. Voraussetzung ist, dass ihr Umsatz 2025 nicht über 60 Millionen Rubel lag und mindestens 70 Prozent der Einnahmen aus Gastronomiedienstleistungen stammen.
Hintergrund ist die seit 1. Januar 2026 geltende Neuregelung, nach der Unternehmen auf USN bereits ab einem Jahresumsatz von mehr als 20 Millionen Rubel mehrwertsteuerpflichtig werden. Das Finanzministerium begründete dies mit dem Kampf gegen Steuervermeidung und die künstliche Aufspaltung von Unternehmen. Für Gastrobetriebe wird nun vorübergehend auf die bislang nötige Bedingung verzichtet, dass die Durchschnittslöhne mindestens dem regionalen Niveau entsprechen. Ab 1. Januar 2027 soll diese Voraussetzung wieder gelten.

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