In Russland werden zusätzliche Steuern auf Zucker und Süßwaren diskutiert. Die Branche warnt vor erheblichen Preissteigerungen. Zeitgleich bringt die Bundesregierung eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg. Hinter dem ähnlichen Schlagwort stehen allerdings unterschiedliche Konzepte.
Für russische Naschkatzen könnte der Einkauf teurer werden. Wie Kommersant unter Berufung auf das Branchenmedium Shopper’s berichtet, wurden im Vorfeld des für den 15. Oktober angesetzten Forums des Wirtschaftsverbandes Delowaja Rossija Änderungen bei der Besteuerung von Zucker und Süßwaren diskutiert. Im Raum stehen die Abschaffung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Zucker und eine neue Verbrauchsteuer auf Bonbons und Schokoladenkonfekt. Ein beschlossener Regierungsplan ist das bislang nicht.
Für Zucker, einschließlich Rohzucker, könnte demnach der bisherige ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent entfallen. Bei Süßwaren werden zwei Varianten genannt: entweder eine einheitliche Verbrauchsteuer von 100 Rubel je Kilogramm oder eine Unterscheidung zwischen Schokoladenkonfekt mit 100 Rubel und anderen entsprechenden Süßwaren mit 47,70 Rubel je Kilogramm.
Die Branche rechnet mit spürbaren Folgen. Nach den von Shopper’s zusammengetragenen Schätzungen könnte Zucker um zehn Prozent teurer werden, Schokoladenkonfekt um 23,4 Prozent und Süßwaren ohne Schokolade um 19,6 bis 41 Prozent. Dabei handelt es sich um Berechnungen betroffener Marktteilnehmer, nicht um bereits feststehende Preisänderungen. Der Branchenverband ASKOND hat dem Landwirtschaftsministerium seine Einwände übermittelt.
Deutschland setzt bei Getränken an
Auch in Deutschland sorgt die Besteuerung süßer Produkte für Streit. Dort hat das Bundeskabinett am 14. Oktober einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Sie soll zum 1. Juli 2027 gelten; die parlamentarische Entscheidung steht noch aus.
Der deutsche Vorschlag zielt auf Getränke mit Zuckerzusatz und einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter. Vorgesehen sind zwei Stufen abhängig vom Zuckergehalt. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie sogenannte Zero-Getränke sollen ausgenommen bleiben. Die Einnahmen sollen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge beitragen. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker einzusetzen.
Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit dem Schutz vor den Folgen eines hohen Zuckerkonsums und einer Entlastung des Gesundheitssystems. Die Initiative folgt einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit.
Ähnliches Schlagwort, unterschiedliche Wirkung
Für den Vergleich ist die Ausgestaltung entscheidend. Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Getränkesteuer eröffnet Herstellern die Möglichkeit, durch veränderte Rezepturen eine niedrigere Belastungsstufe zu erreichen. Eine pauschale Abgabe je Kilogramm Süßware bietet diesen unmittelbaren Anreiz nicht: Weniger Zucker im einzelnen Bonbon würde die Steuer nach den beschriebenen russischen Varianten zunächst nicht senken.
Auch die Abschaffung einer Mehrwertsteuervergünstigung auf Zucker ist ein anderes Instrument als eine gezielte Abgabe auf stark gezuckerte Getränke. Sie verteuert den Rohstoff und kann damit über einzelne Süßwarengruppen hinauswirken.
Aus dem russischen Bericht lässt sich zudem bislang weder ein konkreter Verwendungszweck der möglichen Einnahmen noch ein verbindliches gesundheitspolitisches Programm ableiten. Es wäre deshalb voreilig, die Vorschläge als russische Entsprechung des deutschen Vorhabens zu behandeln.
Für die Verbraucher treffen sich beide Debatten dennoch an einem vertrauten Punkt: beim Preis. Ob eine zusätzliche Belastung vor allem den Konsum verändert, Hersteller zu neuen Rezepturen bewegt oder höhere Einnahmen schafft, hängt wesentlich davon ab, was genau besteuert wird. In Russland ist diese Entscheidung noch offen. Die Süßwarenbranche hat ihre Warnung bereits ausgesprochen.

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