Russische Zentralbank will dem Innenministerium den Zugang zu Bankgeheimnissen nicht erleichtern

Russische Zentralbank will dem Innenministerium den Zugang zu Bankgeheimnissen nicht erleichtern

Die Bank von Russland lehnte den Vorschlag ab, den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Dokumenten zu erleichtern, die dem Bankgeheimnis unterliegen. Ein solcher Antrag wurde an die Vorsitzende der Zentralbank, Elvira Nabiullina, von Innenminister Vladimir Kolokoltsev gerichtet (der Text des Schreibens liegt Izvestia und Interfax vor).

In seinem Brief wies Kolokoltsev darauf hin, dass sich die Zentralbank über zu lange Überprüfungen beschwert habe. Seiner Meinung nach liegt der Grund dafür darin, dass das Innenministerium nicht rechtzeitig über Anzeichen einer Straftat im Bankensektor informiert wird. Den Anträgen sind oft auch keine Dokumente und Informationen beigefügt, die für eine Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich sind.

Als Beispiel nannte Kolokoltsev die Strafverfahren gegen ehemalige Manager und Begünstigte der Banken Otkrytie und Promsvyazbank  die 2018 und 2019 eingeleitet wurden. Seinen Angaben zufolge wurden wegen der verspäteten Unterrichtung des Innenministeriums große Geldbeträge ins Ausland gebracht.

Der Innenminister wies auch darauf hin, dass die Banken einige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ihre eigene Weise auslegen und sich weigern, die zur Überprüfung erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen: „Für eine eindeutige Auslegung der Rechtsstaatlichkeit sind eine Änderung des Ansatzes zur Erlangung notwendiger Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, sowie eine engere Zusammenarbeit und ein engerer Informationsaustausch zwischen dem Innenministerium   und der Bank von Russland erforderlich.“

Der Pressedienst der Zentralbank teilte der Zeitung Kommersant mit, dass die Regulierungsbehörde die Ausweitung des Zugangs zum Bankgeheimnis nicht unterstütze. Bisher seien Verstöße den Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig gemeldet worden. Im Jahr 2018 hatte die Bank von Russland Gesetzesänderungen unterstützt, die in einigen Fällen die Weitergabe von Informationen, auf die das Bankgeheimnis zutrifft, erlauben.

„In diesem Fall halten wir es nicht für notwendig, die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Erlangung von Bankgeheimnissen zu erweitern, was vom Innenministerium wiederholt verlangt wurde, da die oben genannten Fakten zeigen, dass die Fragen der Wirksamkeit der Strafverfolgung von Tätern und die Rückforderung von Vermögenswerten nicht nur in der Ebene der interministeriellen Zusammenarbeit liegt“, so die Zentralbank.

[hrsg/russland.NEWS]

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