Rost an neuem Lada Granta: AvtoVAZ muss Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zahlen

Rost an neuem Lada Granta: AvtoVAZ muss Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zahlen

Das Bezirksgericht Archangelsk schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an und verurteilte den Lada-Hersteller AvtoVAZ dazu, dem Besitzer des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro (2,8 Millionen Rubel) zu zahlen, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte. Grund dafür war wiederkehrende Korrosion, die als Herstellungsfehler anerkannt wurde.

Im Jahr 2021 kaufte ein Einwohner von Archangelsk einen Lada Granta und stellte kurz darauf, noch während der Garantiezeit, Korrosionsspuren am Fahrzeug fest. Der Händler behob den Mangel, doch das Problem trat erneut auf. Der Autobesitzer beschloss, seine Rechte vor Gericht geltend zu machen.

Im Rahmen des Verfahrens ordnete ein Bezirksgericht in Archangelsk zwei Gutachten an, in deren Folge die Sachverständigen feststellten: Die Korrosion sei auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen und nicht auf Bedienungsfehler oder äußere Einflüsse.

Nach Prüfung der Sache hat das Gericht folgende Entscheidung getroffen:

  1. den Kaufvertrag für das Fahrzeug aufzulösen,
  2. von AvtoVAZ zugunsten des Verbrauchers den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Kaufs, die Differenz zwischen dem gezahlten Preis und dem aktuellen Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs, die Kosten für den Einbau von Zusatzausstattung sowie eine Vertragsstrafe und eine Geldbuße wegen der Weigerung, den Forderungen des Käufers freiwillig nachzukommen, einzuziehen.

Die Gesamtentschädigungssumme belief sich auf 2,8 Millionen Rubel (unter Berücksichtigung der Anpassung gemäß Artikel 333 des Zivilgesetzbuchs). Darüber hinaus muss AvtoVAZ bis zur tatsächlichen Vollstreckung des Urteils eine Vertragsstrafe zahlen.

AvtoVAZ versuchte, die Entscheidung anzufechten: Das Unternehmen beharrte darauf, dass die Schäden auf eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen seien, und beantragte eine Herabsetzung der Geldbußen. Das Bezirksgericht Archangelsk ließ nach Prüfung der Akten die ursprüngliche Entscheidung jedoch unverändert bestehen. Die Berufung des Herstellers wurde zurückgewiesen, die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.

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