Neustart nach Corona. Wieder alles erlaubt?

Neustart nach Corona. Wieder alles erlaubt?

Am 8. Juni 2020 kündete der Moskauer Bürgermeister Sergei Sobjanin eine schrittweise Aufhebung der Einschränkungen an, die in Moskau wegen der Verbreitung der Corona-Infektion eingeführt wurden. Die Ausgangsverbote, die Passierscheine und die Zeitpläne für Spaziergänge wurden aufgehoben, und Moskau kehrt allmählich zum normalen Leben zurück. Einige Einschränkungen – „neue alte“ Verpflichtungen – bei der Arbeitsorganisation bleiben jedoch weiterhin in Kraft. Ein Jurist klärt auf.

Die Verordnung des Bürgermeisters von Moskau hebt das umfassende Ausgangsverbot für Moskau auf. Allerdings dürfen die Unternehmen nur dann ihre Tätigkeit wiederaufnehmen und den Besuchern Zutritt gewähren, soweit die Regeln zur Vorbeugung der Verbreitung der Corona-Infektion strikt eingehalten werden. Frühere, durch die Verordnung Nr. 12-UM vom 5. März und insbesondere durch den Anhang Nr. 5 dazu eingeführte Einschränkungen gelten für die Arbeitgeber fort, soweit diese der neuen Verordnung nicht widersprechen.

Die Arbeitgeber müssen somit weiterhin:

  • Schwangere und Personen mit bestimmten Erkrankungen (Diabetes, Fettleibigkeit, andere gemäß Punkt 1.1. Anlage Nr. 6 zur Verordnung) von der Präsenzarbeit befreien, dasselbe gilt, wenn die betreffende Person oder die mit ihr zusammenlebenden Personen Symptome von Atemwegserkrankungen aufweisen;
  • die Arbeitnehmer mit individuellen Schutzmitteln (Schutzmasken und -handschuhen) ausstatten, deren Nutzung kontrollieren und die Körpertemperatur messen;
  • die Durchführung der Tests zur Feststellung der Corona-Infektion und der ELISA-Testverfahren gewährleisten;
  • die gefahrlose Arbeit im Büro unter Einhaltung der Sozialdistanz zwischen den Arbeitnehmern, die Anwendung von UV-Lampen und die Reinigung der Räume mit speziellen Mitteln organisieren.

Die allgemeine Empfehlung zur Überführung der Arbeitnehmer in die Telearbeit gilt auch weiterhin.

Um die neuen Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zu regulieren, müssen interne Vorschriften erstellt werden (Verhaltensregeln in den Büroräumen, Standards der sicheren Arbeit im Unternehmen). Die Empfehlungen von Rospotrebnadsor und der Anhang Nr. 6 zur Verordnung des Bürgermeisters von Moskau Nr. 12-UM vom 5. März 2020 können dabei als Richtlinien dienen.

  1. Haftung des Arbeitgebers für Nichteinhaltung der Anforderungen

Die Haftung des Arbeitgebers für die Nichterfüllung der Anforderungen wurde auf mehreren Ebenen festgelegt: durch die Verordnung des Moskauer Bürgermeisters, durch das Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch Russlands (OWiG RF) und durch das russische Strafgesetzbuch (StGB RF).

Der Arbeitgeber ist dem ordnungsrechtlich Haftungsrisiko nach wie vor ausgesetzt: für die Verletzung der Regelungen während des erhöhten Bereitschaftszustands nach Art. 20.6.1 OWiG RF oder für die Verletzung der Sanitärregeln und -anforderungen nach Art. 6.3 Abs.  2 OWiG RF.

Gegen Geschäftsführer kann man auch strafrechtlich vorgehend, wenn die Verletzung der sanitärepidemiologischen Vorschriften durch Fahrlässigkeit eine Massenerkrankung oder -vergiftung verursachte bzw. die Gefahr von solchen Folgen hervorrief, Art. 236 StGB.

  1. Drei Schritte auf dem Weg zur Rückkehr ins Büro

Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Arbeitnehmer ins Büro können in folgende Gruppen geteilt werden: (1) Arbeitnehmer; (2) Büroräume; (3) Dokumentation.

Um feststellen zu können, welche Arbeitnehmer problemlos ins Büro zurückkehren können und welche doch lieber in der nächsten Zukunft von zu Hause arbeiten sollten, sollte der Arbeitgeber die Mitarbeiter um Informationen über Erkrankungen mit hohem Risiko bitten. Wichtig ist zu verstehen, dass das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer nicht zur Offenlegung dieser Angaben verpflichtet. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Wichtigkeit dieser Information erklären, auf die neuen Pflichten gemäß den Rechtsdokumenten verweisen und die Geheimhaltung der Angaben gewährleisten.

Die Rückkehr der Arbeitnehmer ins Büro nach der Aufhebung der Einschränkungen oder der Beendigung der Telearbeit wird in einer Anordnung des Organisationsleiters festgehalten. Die Arbeitnehmer müssen auch mit der Anordnung und den internen Vorschriften über die Arbeitsregeln im Büro und Einhaltung der Sanitär-Anforderungen und -einschränkungen vertraut gemacht werden. Mit den Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Rahmen der Telearbeit fortsetzen, sind Zusatzvereinbarungen über die Telearbeit abzuschließen. Es kann auch eine generelle interne Vorschrift über die Besonderheiten der Telearbeit im Unternehmen erstellt werden.

Arbeitnehmer, die nicht ins Büro gelassen werden und die ihre Arbeit auch nicht von zu Hause ausüben können, kann eine Betriebsunterbrechung erklärt oder regulärer bezahlter Urlaub angeboten werden.

Vor der Rückkehr der Arbeitnehmer in die Büroräume kann eine Umgestaltung des Büros nötig werden: zum Beispiel durch Anbringung von Warnungsstreifen, Schutzschirmen, UV-Lampen und Spendern mit Desinfizierungsmitteln in den allgemein zugänglichen Räumen. Wie früher bereits nahegelegt wurde, lohnt es sich, auch in dieser Frage den entsprechenden Empfehlungen von Rospotrebnadsor zu folgen.

  1. Neue Feiertage?

Durch die Verordnung Nr. 345 des Präsidenten vom 29. Mai 2020 wurde der 24. Juni 2020 zu einem bezahlten arbeitsfreien Tag. Die Arbeit an diesem Tag wird standardmäßig bezahlt, da sich arbeitsfreie Tage nach dem Sinn der Art. 113 ArbGB RF von Wochenenden und arbeitsfreien Feiertagen unterscheiden. Ob Mitarbeiter im Betrieb an diesem Tag eingesetzt werden, ist je nach Einzelfall unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse zu entscheiden, wobei die Gründe für Entscheidung auch schriftlich in einer Dienstanweisung  festzuhalten wären.

Der 1. Juli 2020 hat jedoch einen anderen Status. Gemäß Verordnung Nr. 354 des Präsidenten ist dieser arbeitsfrei und wird gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches Russlands über die Bezahlung für arbeitsfreie (Feier-) Tage bezahlt. Der Einsatz von Arbeitnehmern am 1. Juli 2020 ist somit nur auf Grundlage ihrer schriftlichen Zustimmungen möglich, und die Arbeit wird mit dem doppelten Lohn bzw. Gehalt vergütet.

  1. Lockerung von Migrationseinschränkungen

Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Juni 2020 hob einige Einschränkungen in Bezug auf die Ausreise von russischen Staatsangehörigen und die Einreise von Ausländern auf. Russische Staatsangehörige können zum Beispiel die Grenze einmal überqueren, um erkrankte Familienmitglieder und Verwandte zu betreuen oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken. Die Ausreisen für medizinische Behandlungen sind nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt.

Die Regeln für ausländische Staatsangehörige sind jedoch strikter. Die Einreise zur medizinischen Behandlung ist mehrmals möglich, für die Betreuung von kranken Familienmitgliedern und Verwandten nur einmal.

Sowohl russische als auch ausländische Staatsangehörige müssen zur Ein- oder Ausreise die entsprechenden Gründe mit Dokumenten nachweisen.

Außerdem nahm am 9. Juni 2020 auch das multifunktionale Migrationszentrum Moskaus seine Arbeit wieder in vollem Umfang auf, was bedeutet, dass ausländische Staatsangehörige sich am Aufenthaltsort wieder migrationsrechtlich registrieren lassen können.

Am 15.06.2020 wurde die Verordnung des Präsidenten Nr. 274 vom 18.04.2020 geändert. Alle für Migrationsfragen relevanten Fristen, z.B. Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum, werden bis zum 15.09.2020 verlängert.

Alexey Sapozhnikov, Partner, Rödl & Partner in Russland

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