Die internationale Ratingagentur Moody’s hat aufgrund der gegen Russland verhängten Sanktionen Unternehmen identifiziert, deren Eigentumsrechte zu 40 Prozent Russen oder russischen Unternehmen gehören. Es stellte sich heraus, dass 46.000 solcher juristischen Personen in der Europäischen Union tätig sind. Die meisten davon in der Tschechischen Republik (12.500), Bulgarien (9.600), Deutschland (4.300) Lettland (3.300) und Italien (2.500) tätig.
Die Angaben beziehen sich auf den Stand Ende Juli. An diesen Unternehmen seien russische natürliche oder juristische Personen direkt oder indirekt mit 40 Prozent beteiligt. In der Statistik sind Russen mit doppelter Staatsbürgerschaft, einschließlich der EU-Staatsbürgerschaft, enthalten.
Moody’s entschied sich für die Analyse aufgrund der Anforderungen der 12. EU-Richtlinie, die Unternehmen mit einer russischen Beteiligung von mehr als 40 Prozent unter anderem dazu verpflichtet, ab dem 1. Mai über Transfers von mehr als 100.000 Euro in Länder außerhalb der EU zu berichten. Banken und andere Organisationen mussten erstmals bis zum 15. Juli berichten. Die Informationen müssen halbjährlich übermittelt werden.
Zu den Geldern zählen finanzielle Vermögenswerte wie Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten und Schulden.
Die Verordnung soll eine bessere Bewertung möglicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen gewährleisten und die Einnahmequellen Russlands aufdecken. Die Europäische Kommission wird das Funktionieren der neuen Maßnahmen im Dezember 2024 überprüfen.
Die Vorschriften zielen darauf ab, mögliche Verstöße gegen Sanktionen zu verhindern und den Geldfluss von EU-Unternehmen mit Verbindungen zu Russland nachzuverfolgen.
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