Landwirtschaftsministerium will ungenutztes Land zurücknehmenBrachland

Landwirtschaftsministerium will ungenutztes Land zurücknehmen

Derzeit sind von den insgesamt 385 Millionen Hektar, die für die landwirtschaftliche Tätigkeit im Land geeignet sind, etwa 12 Prozent ungenutzt.

Bis 2024 will das russische Landwirtschaftsministerium 4,8 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, die sich bereits im Besitz von Unternehmern befinden, aber lange Zeit nicht genutzt wurden, zurücknehmen. Dies wird von Iswestija mit Bezug auf die Pressestelle des Ministeriums mitgeteilt.

„Allein in den letzten drei Jahren wurden mehr als 2,3 Millionen Hektar unbewirtschaftete Flächen festgestellt, aber im gleichen Zeitraum nur 748.600 Hektar zur Nutzung zurückgegeben, d.h. nur ein Drittel der identifizierten Mengen und etwas mehr als 1,5 Prozent der Gesamtfläche an ungenutzten Flächen“, heißt es in der Veröffentlichung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es in Russland im Moment viele ungenutzte Flächen gibt. Von den insgesamt 385 Millionen Hektar, die für Bewirtschaftung geeignet sind, sind etwa 12 Prozent ungenutzt. Experten sind sich jedoch sicher, dass es vor dem Ergreifen einer solchen Initiative notwendig ist, den Mechanismus des Schiedsgerichtsverfahrens klar auszuarbeiten, um nicht das Aufkommen eines „mächtigen Korruptionssystems“ zu provozieren.

So schlägt das Ministerium vor, gegen Unternehmer vorzugehen, die in der Phase des wirtschaftlichen Abschwungs in den 90er Jahren große Flächen erworben haben und nicht beabsichtigen, diese zu bewirtschaften, sondern nur darauf warten, dass das Land teurer wird, um es zu verkaufen. Sie benutzen das Land als passive Vermögenswerte.

Die Regierung wird die Kriterien genehmigen, nach denen die Nichtnutzung von Land definiert wird, aber bereits jetzt wird betont, dass die neue Maßnahme nicht Gartenparzellen, Gemüsegärten für Privathaushalte, Garagenbau sowie solche, auf denen sich Immobilienobjekte befinden, betrifft, was den Schutz der Interessen gewöhnlicher Datscha-Eigentümer gewährleistet.

Der Pressedienst des Landwirtschaftsministeriums informierte, dass die von den Medien gemachten Angaben falsch sind. Es wird festgestellt, dass die Gesetzgebung über die Beschlagnahme von landwirtschaftlichen Flächen nur auf die Flächen Anwendung findet, die unter das Bundesgesetz „Über den Umsatz von landwirtschaftlichen Flächen“ fallen.

[hmw/russland.NEWS]

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