Keine Impfung, keine Arbeit? Nicht geimpfte Russen werden suspendiert

Keine Impfung, keine Arbeit? Nicht geimpfte Russen werden suspendiert

In Russland nimmt die Praxis der Suspendierung von Arbeitnehmern ohne Gehaltsfortzahlung, falls sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind, langsam Fahrt auf. Der Föderale Dienst für Arbeit und Beschäftigung (Rostrud) erläuterte die neuen „Form der Motivierung“ von Arbeitnehmern zur Impfung gegen Covid-19.

Gemäß dem russischen Arbeitsrecht haben bestimmte Arbeitgeber tatsächlich die Möglichkeit, Arbeitnehmer zu suspendieren, die die Impfung ohne medizinische Kontraindikation ablehnen. Um welche Arbeitgeber handelt es sich?

Erstens muss der Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Erlass des regionalen Chefsanitärarztes  aufgeführt sein. Dies betrifft zum Beispiel Unternehmen, die im Handel tätig sind. Geimpft werden müssen dabei nicht nur die Mitarbeiter, die unmittelbaren Kundenkontakt haben, sondern auch jene, die im Büro oder in Telearbeit tätig sind. Die Kontrollbehörden legen den Begriff „Handel“ äußerst weit aus. Hierzu gehören Einzel- und Großhandel sowie der Internethandel. So müssen sich zum Beispiel auch IT-Fachleute oder Callcenter-Mitarbeiter im Online-Handel impfen lassen.

In Moskau müssen sich außerdem Mitarbeiter von Schönheitssalons und Fitnessclubs, Schwimmbädern, von Gastronomieunternehmen, der Kundenbetreuung von Finanzinstituten impfen lassen, außerdem Mitarbeiter im Bereich der Organisation von Kultur- und Ausstellungsveranstaltungen, Bildung, Soziales u.a.

Bis zum 15. August 2021 mussten 60 Prozent der Mitarbeiter dieser Unternehmen vollständig geimpft sein. Rostrud ist der Auffassung, dass genau ab diesem Datum eine Suspendierung möglich ist. Das Suspendierungsverfahren muss dabei unbedingt eingehalten werden: Die Weigerung des Mitarbeiters, sich impfen zu lassen, muss schriftlich eingeholt werden, dann muss eine entsprechende Anordnung erlassen und dem Mitarbeiter gegen Unterschrift zur Kenntnis gegeben werden. Die Mitarbeiter werden entweder für den gesamten Zeitraum der ungünstigen epidemiologischen Lage suspendiert, oder bis sie sich haben impfen lassen. Es ist dabei anzumerken, dass eine Weigerung, sich impfen zu lassen, keine Grundlage für eine Kündigung des Mitarbeiters ist.

Es besteht das Risiko, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn die Arbeitgeber die Anforderungen in Bezug auf Impfung und Suspendierung von Mitarbeitern nicht einhalten. Das Bußgeld für Einzelunternehmer beläuft sich auf bis zu 150.000 Rubel (1.705 Euro), für juristische Personen bis zu 500.000 Rubel (5.682 Euro). Außerdem kann anstelle des Bußgelds eine Stilllegung des Unternehmens für bis zu 90 Tage verhängt werden.

Anastasia Kondratenko, Juristin, Rödl & Partner

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