GLONASS oder GPS: Vorinstallation russischer Software ist jetzt vorgeschrieben

GLONASS oder GPS: Vorinstallation russischer Software ist jetzt vorgeschrieben

Schon wieder sorgt ein neues russisches Gesetz für Aufregung. Ein Jurist klärt auf:

Das Verbraucherschutzgesetz wird ab dem 01. Juli 2020 durch eine neue Vorschrift ergänzt: Beim Verkauf einzelner Kategorien technisch anspruchsvoller Produkte mit vorinstallierter Software muss dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Produkte mit einer vorinstallierten russischen Software zu verwenden.

Aus der wörtlichen Auslegung des neuen Gesetzes geht hervor, dass die russische Software lediglich auf bestimmten Kategorien technisch anspruchsvoller Güter zu installieren ist. Außerdem ist die russische Software nur dann zu installieren, wenn die Güter über eine vorinstallierte (ausländische oder russische) Software verfügen, die nicht in einem von der russischen Regierung zu verabschiedenden Verzeichnis aufgeführt ist.

Dabei enthält das Gesetz keine klar definierte Liste von Geräten, auf denen die russische Software vorinstalliert werden muss. Ein solches Verzeichnis muss die russische Regierung erst noch erstellen.

Die Verfasser des Gesetzes haben jedoch klargestellt, dass es in erster Linie um Smartphones, Computer und Smart-TVs, also vorwiegend um Geräte geht, über die man verschiedene digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. In die „Risikozone“ fallen somit folgende Kategorien technisch anspruchsvoller Produkte:

  • Smartphones;
  • Computer und Notebooks;
  • Satellitenfernsehen-Sets und Spielkonsolen;
  • Fernsehgeräte sowie
  • Smartwatches

Das Gesetz schreibt nicht vor, wer für die Installation russischer Software verantwortlich ist. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes in der Staatsduma wurde jedoch angeführt, dass die Installation einheimischer Anwendungen sowohl bei der Herstellung als auch beim Verkauf erfolgen könne. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass einige Unternehmen, wie etwa Huawei, dies bereits jetzt tun.

Das Gesetz verpflichtet die Regierung, ein spezielles Verfahren zur Erstellung und Führung eines Verzeichnisses russischer Anwendungen für vorzuinstallierende EDV-Anlagen sowie ein Verfahren zu ihrer Vorinstallation auszuarbeiten.

Bei Beratung des Gesetzentwurfs in der ersten Lesung hieß es, dass es vor allem um die Anwendung „Gosuslugi“ gehe, die derzeit von über 100 Millionen russischen Bürgern genutzt wird. Tatsächlich kann es sich aber um weitaus mehr russische Anwendungen handeln. Bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs wurden vier Softwarekategorien festgelegt, die vorinstalliert werden müssen:

  • Anwendungen zur Internetsuche (Browser, eigenständige Suchmaschinen, Anwendungen, welche die Internetsuche im Rahmen anderer Anwendungen ermöglichen);
  • Antivirus-Software;
  • Software zur Standortbestimmung (Karten, Navigationssysteme);
  • Software zum Austausch elektronischer Nachrichten zwischen den Anwendern eines Informationssystems.

Die Frage, wann eine Software als russisch gilt, ist derzeit weder im Gesetz noch in Durchführungsverordnungen geregelt.

Allerdings gibt es in Russland bereits ein Einheitliches Register russischer Software für EDV-Anwendungen und Datenbanken, in dem derzeit über 6.000 Anwendungen aufgeführt sind. Es wurde bis jetzt als Mittel verwendet, das Verbot der Software ausländischer Herkunft im Rahmen staatlicher und kommunaler Aufträge durchzusetzen.

Es ist wahrscheinlich, dass gerade Softwareanwendungen aus diesem Register auf den im Gesetz erwähnten technisch anspruchsvollen Geräten vorinstalliert werden müssen.

Das Register enthält bereits folgende russische Anwendungen: automatisiertes Informationssystem „Gosuslugi“, verschiedene Anwendungen von Kaspersky Lab, Betriebssysteme u.ä.

Der Verstoß gegen die Gesetzesvorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei juristischen Personen droht in diesem Fall eine Geldbuße von bis zu 200.000 Rubeln (etwa 2.860 Euro)

Da im Gesetz jedoch nicht genau festgelegt ist, an wen (Hersteller oder Verkäufer) die Vorschrift zur Installation russischer Software sich richtet, ist die genaue Anwendung noch unklar.

Taras Derkatsch, Ph.D., Senior Associate

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