Im Jahr 2015 hatte das Kartellamt der Ukraine (AMCU) gegen Gazprom eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Milliarden US-Dollar verhängt. Gazprom weigerte sich zu zahlen. Im Herbst 2016 hat die AMCU darauf beim Kiewer Wirtschaftsgericht eine Klage zur Zwangseinziehung der gesamten Geldbuße sowie einer Geldstrafe in gleicher Höhe wegen verspäteter Zahlung eingereicht. Diese Forderung in Höhe von insgesamt rund 6,4 Mrd. $ hat das Gericht im Dezember bestätigt, Gazprom legte jedoch eine Berufung gegen diese Entscheidung ein, die ebenfalls abgelehnt wurde.
Im Mai dieses Jahres wies das Oberste Wirtschaftsgericht der Ukraine eine Kassationsbeschwerde von Gazprom zurück. Gazprom hatte die Rücknahme der Entscheidung der vorherigen Gerichte gefordert. Gazprom reichte daraufhin im August beim Obersten Gericht der Ukraine Beschwerde ein.
Der Oberste Gerichtshof der Ukraine weigerte sich, die von Gazprom verlangte Kassation gegen die Entscheidung des Obersten Wirtschaftsgerichtes der Ukraine zuzulassen. Gazprom verlangte, das Gericht sollte die gewaltsame Einziehung einer Geldstrafe wegen eines möglichen Missbrauchs der Monopolstellung auf dem ukrainischen Gastransitmarkt ablehnen. Am 11. September beschloss der Oberste Gerichtshof der Ukraine Gazproms Antrag nicht zuzulassen.
Das Wirtschaftsgericht Kiew hat nun die Vollstreckung der Gerichtsentscheidung geändert. War bisher laut Urteil nur ein Zugriff auf die liquiden Mittel bei Banken von Gazprom möglich, so können jetzt auch die Immobilien Gazproms zwangsvollstreckt werden.
[hmw/russland.NEWS]
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