Gasstreit entschärftNord Stream Foto © gazprom.ru

Gasstreit entschärft

In der neuen Gasrichtlinie werden zwar die europäischen Normen auch für grenzüberschreitende Gaspipelines aus nicht-EU-Ländern gültig sein, es sind jedoch Ausnahmen für bereits bestehende Projekte vorgesehen.

Die endgültige Fassung der EU-Gasrichtlinie, deren Verhandlungen am 12. Februar beginnen, wird die europäischen Normen auf alle grenzüberschreitenden Gaspipelines ausweiten, aber Ausnahmen für bereits bestehende Projekte vorsehen. Dies geht aus der Erklärung des EU-Rates hervor, die am Freitag in Brüssel veröffentlicht wurde.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden die Anwendung der EU-Gasmarktvorschriften auf Pipelines von und nach [Drittländern] ausdehnen“, heißt es im Dokument. – Angesichts des Fehlens von Vorschriften, die derzeit für Gasfernleitungen zwischen EU-Ländern und Drittländern gelten, sehen die vorgeschlagenen Änderungen die Möglichkeit vor, Ausnahmen für bestehende Gasfernleitungen zu gewähren.

Die Änderungen der Richtlinie verpflichten die EU-Staaten auch, der Europäischen Kommission beginnende Verhandlungen über Gasabkommen mit Drittländern mitzuteilen.

„Die EU erklärt, dass diejenigen, die Verhandlungen mit Drittländern über den Abschluss eines neuen Abkommens oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Abkommens [über die Gasversorgung] aufnehmen wollen, das sich auf die allgemeinen Vorschriften der EU auswirken könnte, die Europäische Kommission informieren müssen. Die EG wird es diesen Ländern ermöglichen müssen, in dem Bereich zu verhandeln, in dem es um die Umsetzung der gemeinsamen EU-Regeln geht“, heißt es im Dokument.

Damit bleibt das Nord-Stream-2-Projekt von der neuen Regelung unberührt.

[hmw/russland.NEWS]

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