EU-Rat und Europäisches Parlament einigten sich auf Änderungen der Gasrichtlinie

EU-Rat und Europäisches Parlament einigten sich auf Änderungen der Gasrichtlinie

Vertreter des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments einigten sich auf Änderungen der EU-Gasrichtlinie. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird das Dokument nach dieser „vorläufigen politischen Einigung“ in alle EU-Sprachen übersetzt und zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

„Wir haben uns auf neue Regeln geeinigt, um die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für Pipelines mit Drittländern zu gewährleisten, das Funktionieren des EU-Gasmarktes zu verbessern und die Solidarität zu stärken“, schrieb Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Energie und Klima, auf  Twitter .

„Nach der Zustimmung beider Gesetzgeber in den kommenden Monaten wird das neue Gesetz im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Die Richtlinie sollte innerhalb von 9 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden“, zitierte RIA Novosti aus einer Pressemitteilung der EU.

Ende 2017 hatte die Europäische Kommission damit begonnen, Änderungen an der Gasrichtlinie vorzubereiten, deren Ziel es ist, das europäische Recht auf alle durch die EU verlaufenden Gasleitungen anzuwenden. Im Falle ihrer Annahme gelten die EU-Normen auch für die Offshore-Abschnitte von Gaspipelines, insbesondere für das sich im Bau befindende Projekt Nord Stream 2.

Den Änderungsanträgen zufolge sollte die Ausweitung der Richtlinie auf neue Pipelines in der Verantwortung des Landes bleiben, durch das die Pipeline in die EU gelangt. Für Nord Stream 2 wird Deutschland zu einem solchen Land, das dem Projekt tatsächlich grünes Licht gibt.

Die Europäische Kommission stellt fest, dass die Abhängigkeit der EU von Gasimporten zunimmt, und dieser Trend dürfte sich aufgrund des Rückgangs der inländischen Produktion fortsetzen. Der Anteil der Gasimporte in die EU betrug 2017 74,4 Prozent. Größter Importeur ist Russland (42 Prozent, gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent).

Die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten beim EU-Rat billigten am 8. Februar die Änderungen an der Richtlinie und ebneten den Weg für ihre endgültige Fassung unter Beteiligung von Vertretern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.

[hub/russland.NEWS]

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