Außenminister Maas anlässlich der US-Sanktionsankündigung

Außenminister Maas anlässlich der US-Sanktionsankündigung

Nach den von der US-Seite bekannt gegebenem „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act“ Durchführungsbestimmungen („CAATSA-Guidance“) kann die Beteiligung an Pipelines (ausdrücklich genannt werden Nord Stream 2 sowie Turk Stream), die vor dem 2. August 2017 begonnen wurden, Gegenstand von Sanktionen nach Art. 232 CAATSA sein.

Personen, die sich ab heute, 15.7.2020, an der Finanzierung, dem Bau, der Röhrenverlegung oder verwandter Dienstleistungen für eine der Pipelines beteiligen, laufen Gefahr sanktioniert zu werden, sofern sie nicht glaubhaft darlegen können, dass sie ihre Handlungen in Bezug auf die Pipeline herunterfahren („wind down“). Weitergehender Altvertragsschutz wird nicht gewährt. „Finanzierung“ bedeutet dabei u. a. auch das fortgesetzte/unveränderte Bedienen von bestehenden Kredit-bzw. finanziellen Verträgen.

Dazu erklärte Außenminister Heiko Maas: „Mit ihren Ankündigungen von Maßnahmen, die auch europäische Unternehmen mit Sanktionen bedrohen, missachtet die US-Regierung das Recht und die Souveränität Europas, selbst zu entscheiden wo und wie wir unsere Energie beziehen. Die europäische Energiepolitik wird in Europa gemacht und nicht in Washington. Extraterritoriale Sanktionen lehnen wir klar ab.

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen bereits vor dem Hintergrund einer möglichen Verschärfung von PEESA zahlreiche Gespräche mit der US-Seite geführt. Dabei haben wir unsere Position deutlich klar gemacht. Sich unter Partnern mit Sanktionen zu belegen, halten wir für falsch. Was wir brauchen ist eine gemeinsame transatlantische Haltung zu Sanktionen gegen Russland. Dieses Bemühen wird durch die heutige US-Entscheidung noch schwieriger.“

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