Russlands 5G: Die Werbung ist dem Netz voraus

Russlands 5G: Die Werbung ist dem Netz voraus

Russland bereitet einen neuen Anlauf für den kommerziellen Start von 5G vor. Bis Ende 2027 sollen Millionenstädte erste Angebote erhalten. Gleichzeitig geht die föderale Antimonopolbehörde gegen MegaFon vor: Der Betreiber wirbt bereits mit einem „5G-Modus“, obwohl nach Darstellung der Behörde tatsächlich LTE genutzt wird.

Russlands Mobilfunkbranche liefert derzeit zwei Nachrichten, die sich gegenseitig kommentieren. Das Digitalministerium beschreibt die Voraussetzungen für ein künftiges Netz. Die Werbeaufsicht beschäftigt sich mit dem Eindruck, dieses Netz sei bereits verfügbar. Zwischen beiden liegen offene Entscheidungen über Frequenzen, Ausrüstung und Finanzierung.

Ein „5G-Modus“ beschäftigt die Aufsicht

Die föderale Antimonopolbehörde FAS hat ein Verfahren gegen MegaFon wegen der Werbung für die Option „5G-Modus“ eröffnet. Nach ihrer Darstellung liefen die Fernsehspots im April und Mai 2026. Sie forderten Kunden auf, die Funktion in der App zu aktivieren. Tatsächlich werde dabei Zugang zum LTE-Netz, also zur vierten Mobilfunkgeneration, angeboten.

Die Behörde sieht die Gefahr, dass Kunden daraus auf die Verfügbarkeit von 5G schließen. Eine abschließende Feststellung eines Werbeverstoßes ist damit noch nicht verbunden: Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, sollen entsprechende Maßnahmen folgen.

MegaFon verteidigt das Angebot. Nach einem Bericht von 3DNews hält das Unternehmen die Dienstleistung für transparent und rechtmäßig und will der FAS technische und rechtliche Begründungen vorlegen. Es verweist auf eine mögliche Beschleunigung des mobilen Internets um bis zu 60 Prozent. Das ist eine Leistungsangabe des Anbieters, kein unabhängig bestätigter Nachweis für die Nutzung des Mobilfunkstandards 5G.

Der neue Zeitplan ist noch ein Vorschlag

Das Digitalministerium legte am 26. August Vorschläge für die Staatliche Kommission für Funkfrequenzen vor. Demnach sollen die vier großen Betreiber Beeline, MegaFon, MTS und T2 bis spätestens 31. Dezember 2027 kommerzielle 5G-Dienste in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern starten.

Vorgesehen sind Frequenzen zwischen 4,63 und 4,99 Gigahertz sowie die Nutzung bereits für LTE zugeteilter Bänder. Der Ausbau besonders stark nachgefragter Standorte in Millionenstädten soll schrittweise bis 2031 erfolgen. Ein Starttermin bedeutet also noch keine flächendeckende Versorgung der betreffenden Städte. Und die Vorlage des Ministeriums ist noch kein endgültiger Kommissionsbeschluss.

Der internationale Rückstand ist erheblich: In Südkorea gingen beispielsweise bereits 2019 kommerzielle 5G-Netze in Betrieb. Russland befindet sich weiterhin beim Übergang von Erprobung und Planung zum breiten Marktangebot.

Kostenlose Frequenzen machen den Ausbau nicht kostenlos

Die Frequenzen sollen kostenlos zugeteilt werden. Der international wichtige Bereich von 3,4 bis 3,8 Gigahertz bleibt laut Kommersant in Russland durch Sicherheitsorgane belegt.

Die Alternative ist wirtschaftlich anspruchsvoll. Kommersant verweist auf frühere Schätzungen von mehr als 335 Milliarden Rubel Investitionsbedarf bis 2036. Im vorgesehenen höheren Frequenzbereich würden für vergleichbare Abdeckung anderthalb- bis zweimal so viele Basisstationen benötigt.

Die von der Zeitung befragte TeDo-Beraterin Jekaterina Litwinowa erwartet deshalb zunächst eher begrenzte Vorzeigegebiete als eine schnelle Massenversorgung. Kosten entstehen weiterhin durch Standorte, Netztechnik und Betrieb – auch wenn der Erwerb der Frequenzrechte entfällt.

Heimische Technik als Ziel und Engpass

Der geplante Ausbau soll zugleich die russische Telekommunikationsindustrie stärken. Nach dem von Kommersant beschriebenen Modell soll der Anteil russischer Basisstationen von einem Prozent 2027 auf 100 Prozent 2031 steigen. Für den Bereich 4,8 bis 4,99 Gigahertz nennt die Zeitung Anfang 2029 als Ende der Übergangsfrist für ausländische Ausrüstung.

Litwinowa warnt, dass die Lieferfähigkeit russischer Hersteller damit zum entscheidenden Faktor werden könne. Netzbetreiber könnten den Ausbau nicht allein nach eigener Investitionsbereitschaft beschleunigen.

Darin liegt der politische Zielkonflikt: Ein schneller Ausbau und eine möglichst unabhängige heimische Lieferkette müssen nicht denselben Zeitplan haben. Die Übergangsregeln sollen beides miteinander vereinbaren.

Alte Frequenzen können echtes 5G tragen

Dabei wäre es technisch falsch, jede Nutzung vorhandener Infrastruktur als bloßes Umetikettieren abzutun. Bereits für 4G genutztes Spektrum kann auch für 5G eingesetzt werden. Dafür existieren unter anderem Verfahren zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen; Ericsson beschreibt entsprechende kommerziell verfügbare Lösungen.

Entscheidend ist, welche Funktechnik tatsächlich arbeitet. Eine höhere Geschwindigkeit innerhalb eines LTE-Netzes macht dieses nicht automatisch zu einem 5G-Netz. Umgekehrt wird echtes 5G nicht dadurch unecht, dass es vorhandene Frequenzen oder geeignete Bestandsausrüstung nutzt.

Genau deshalb sollte die Debatte zwei Fragen auseinanderhalten: Was erhalten Kunden heute unter einem beworbenen Namen? Und welche technische Infrastruktur bauen die Betreiber tatsächlich auf?

Für Russlands Anspruch als Technologiestandort wird die zweite Frage entscheidend sein. Fortschritt zeigt sich an zuverlässig nutzbaren Netzen, ausreichender Abdeckung und tragfähigen Betriebskosten. Bis dahin ist der kürzeste Weg zu 5G offenbar weiterhin der Werbespot.

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