Europäische Union will Kartellverfahren gegen Gazprom einstellen

Die Europäische Kommission (EK) kann im April über Vorschläge von Gazprom zur Lösung der Antimonopoluntersuchung entscheiden und den Fall ohne Geldstrafe abschließen. Dadurch kann das russische Unternehmen vermeiden, 10 Prozent seines Umsatzes zu zahlen. Wie von Reuters zitierte Quellen vermuten, könne der Zeitpunkt der Entscheidung verschoben werden.

Das staatliche Unternehmen hatte im März 2017 vorgeschlagen, die Gaspreise an die Voraussagen erlaubende Preise von Gas-Hubs in Westeuropa und die Preise an den Grenzen von Frankreich, Deutschland und Italien zu koppeln. Gleichzeitig ist das Unternehmen bereit, sie alle zwei Jahre zu überprüfen.

Gazprom stimmte auch zu, territoriale Beschränkungen für den Weiterverkauf und die Wiederausfuhr von Gas abzuschaffen, und erklärte sich bereit, die Gaslieferstellen zur Verfügung zu stellen, damit Ungarn, Polen und die Slowakei an den Grenzen von Litauen und Bulgarien Brennstoff erhalten. Darüber hinaus verpflichtete sich die russische Seite, von Bulgarien wegen der Ablehnung des Projekts South Stream keine Entschädigung zu verlangen.

Jetzt hat Gazprom sein ursprüngliches Angebot geändert, obwohl die Hauptthesen unverändert geblieben sind, schreibt Reuters. Dies geschah nach negativen Rückmeldungen aus europäischen Ländern und Kunden. Wie die Agentur schreibt, sind die Änderungen technischer Art – zum Beispiel die Verringerung der Vergütung für Gazprom-Dienste, mit denen Kunden Millionen von Euro sparen können.

Laut Kommersant sind insbesondere die Konzessionen auf dem baltischen Markt betroffen – nach einem Test der ersten Version des Vorschlags von Gazprom forderte Polen eine Geldstrafe. Die Quellen der Veröffentlichung argumentieren jedoch, dass der erste Vorschlag von Gazprom keine wesentlichen Änderungen erfahren hat und Brüssel die radikalsten Forderungen Warschaus abgelehnt hat.

Wie die Zeitung bemerkt, neigt die für Kartellrecht zuständige Abteilung der EK dazu, die neue Vorschläge von Gazprom zu genehmigen. Die Gesprächspartner der Zeitung äußerten Zweifel daran, dass die Entscheidung zur Beilegung der Antimonopoluntersuchung im April erfolgen wird. Wie die Quellen erklären, wird die EK angesichts der wachsenden Spannung in den politischen Beziehungen zwischen Russland und der EU den richtigen Zeitpunkt wählen müssen, um den Fall offiziell zu entscheiden“.

Das EU-Kartellverfahren gegen Gazprom begann im Jahr 2012 vor dem Hintergrund von Vorwürfen, Russland missbrauche seine marktbeherrschende Stellung auf dem europäischen Gasmarkt.

[hub/russland.NEWS]

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