Ölgesellschaften können zur Entrichtung von Grundsteuern auf alle Bohrlöcher verpflichtet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits vom russischen Wirtschaftsministerium ausgearbeitet. Wie der stellvertretende Finanzminister Ilja Trunin in einem Interview mit der Budget sagte, wird die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht davon abhängen, wann die Objekte registriert und wie sie eingeordnet wurden.
Ihm zufolge bereitet das Wirtschaftsministerium ein Paket von Änderungen des Zivilrechts vor, das die Definition von Immobilien präzisiert. Insbesondere wird vorgeschlagen, gesetzlich festzulegen, dass alle Produktionsbohrungen Immobilienobjekte, also unbewegliches Eigentum sind. „Es ist offensichtlich, dass eine Ölbohranlage nicht ohne erhebliche Schäden bewegt werden kann, und das entspricht nicht der Definition von beweglichem Eigentum“, betonte Trunin.
Das Finanzministerium erkennt an, dass es in den Rechtsvorschriften über die Klassifizierung von beweglichen und unbeweglichen Gütern offene Fragen gibt.
Wie die Nachrichtenagentur Tass im Wirtschaftsministerium erfuhr, geht es um die vom Ministerium entwickelten Änderungen des Zivilgesetzbuches, mit denen die Kriterien für bewegliches und unbewegliches Eigentum geklärt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde der Regierung vorgelegt.
Im Sommer 2018 trat ein Gesetz zur Abschaffung der Steuer auf bewegliches Vermögen von Unternehmen in Kraft.
[hub/russland.NEWS]
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