Weitere Devisenbeschränkungen

Weitere Devisenbeschränkungen

Am 1. März 2022 hat die Zentralbank weitere devisenrechtliche Beschränkungen erlassen, die vorläufig bis Ende März gelten und diesmal Ausländer und ausländische Unternehmen betreffen. Die Zentralbank hat russische Banken angewiesen, folgende Transaktionen auszusetzen:

Überweisung von ausländischen juristischer Personen zugunsten von Konten im Ausland. Dieses betrifft juristische Personen aus Staaten, die ihrerseits Sanktionen gegen Russland ergriffen haben. Somit ist es derzeit nicht möglich, dass zum Beispiel eine Repräsentanz, Filiale oder Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens Geldmittel von ihrem Konto in Russland auf Konten in Deutschland transferiert. Grundsätzlich sind solche Zahlungen ohne Beschränkung möglich.

Überweisungen von natürlichen Personen (Devisenausländern) zugunsten von Konten im Ausland. Bei natürlichen Personen (Devisenausländern) aus Staaten, die ihrerseits Sanktionen gegen Russland ergriffen haben, ist keinerlei Überweisung möglich. Bei sonstigen natürlichen Personen (Devisenausländern) sind Überweisungen auf 5.000 Dollar pro Monat begrenzt. Damit können zum Beispiel deutsche Expats aktuell keine Überweisungen von Russland auf Konten in Deutschland durchführen.

Helge Masannek
Rechtsanwalt, Steuerberater (DE), Partner, Leiter Steuerrecht Rödl & Partner, Russland

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