Nord Stream 2: US-Sanktionen gegen russisches Verlegeschiff FortunaFoto © Gazprom Flotte

Nord Stream 2: US-Sanktionen gegen russisches Verlegeschiff Fortuna

Die US-Regierung wird am Dienstag Sanktionen gegen Nord Stream 2 verhängen. Ziel ist das Rohrverlegeschiff Fortuna und sein Eigner, die russische Firma KVT-RUS. Die USA haben die Bundesregierung und andere europäische Partner nach Informationen des Handelsblatts am Montag davon in Kenntnis gesetzt. Die Bundesregierung hält die Sanktionen der USA für rechtswidrig.

Grundlage für die Entscheidung ist das eigens dafür geschaffene Gesetz der USA, das Sanktionsgesetz Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act (CAATSA).

„Wir werden weiterhin alle notwendigen und angemessenen Schritte unternehmen, um Nord Stream 2 zu verhindern“, sagte ein Sprecher der US-Botschaft. „Zwar kommentieren wir zukünftige Sanktionsmaßnahmen nicht, aber wir bleiben mit Verbündeten und Partnern über potenzielle Sanktionsfragen im Austausch.“ Die US-Regierung hoffe, „dass Deutschland seine Position zu Nord Stream 2 überdenkt“. Das Projekt „gefährdet vitale nationale Sicherheitsinteressen unserer europäischen Partner und der Vereinigten Staaten“.

Gazprom hat sich entschlossen, die Gaspipeline Nord Stream 2 in Eigenregie fertigzustellen, nachdem das Schweizer Unternehmen Allseas die Arbeiten wegen der US-Sanktionen eingestellt hat. Bis heute sind mehr als 2.300 Kilometer (das sind 94 Prozent) der rund 2.460 Kilometer langen Pipeline verlegt worden.

Im Dezember hat die Fortuna 2,6 Kilometer der Nord Stream 2-Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands gebaut. Ab dem 15. Januar soll der Pipelinebau in den Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone Dänemarks wieder aufgenommen werden. Letzte Woche verließ die Fortuna den deutschen Hafen Wismar, legte aber nach einem Tag Fahrt auf der Rostocker Hafenreede an.

Die deutschen Umweltverbände NABU und DUH haben gegen die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilte Genehmigung für Nord Stream 2 geklagt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Vertreter des BSH haben den Erhalt der entsprechenden E-Mails bestätigt. Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, ruhe die Genehmigung, die für deutsche Gewässer gilt, vorerst, sagte eine BSH-Sprecherin NDR 1 Radio MV. Das Bundesamt werde die Einsprüche nun bewerten.

Am Freitag hatte das  BSH den sofortigen Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern erlaubt. Die vorherige Genehmigung hätte Arbeiten normalerweise erst wieder ab Ende Mai zugelassen. Der DUH und der NABU hatten umgehend Widerstand angekündigt. Die Genehmigung betrifft einen rund 14 Kilometer langen Abschnitt in der deutschen Außenwirtschaftszone.

Das BSH gab am vergangenen Freitag, 15. Januar, bekannt, dass es die bestehende Baugenehmigung für die Pipeline verlängert. Zusätzlich zu der bereits erteilten Nord Stream 2-Genehmigung für verankerte Schiffe, die von Mai bis September gültig war, wurde nun auch die Genehmigung für Bauarbeiten von September bis Mai erteilt.

Darüber hinaus gibt es eine Genehmigung für 2018 für den Bau von Mai bis September für dynamisch positionierte DP2-Schiffe und eine erweiterte Genehmigung ab Dezember 2019 für den Bau von September bis Mai für denselben Schiffstyp.

Das bedeutet, dass sowohl das russische Schiff Fortuna mit verankerter Positionierung als auch das Verlegeschiff Akademik Tscherski mit fortschrittlicherer, dynamischer Positionierung nun ganzjährig in deutschen Gewässern eingesetzt werden können.

[hrsg/russland.NEWS]

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