„Leider sind Sie nicht geeignet“: Kommentare im Internet sind in Russland ein Kündigungsgrund@ russland.NEWS

„Leider sind Sie nicht geeignet“: Kommentare im Internet sind in Russland ein Kündigungsgrund

Russen werden öfter wegen Inhalten entlassen, die sie im Internet veröffentlichen und kommentieren. Zu diesem Schluss kommt die Personalagentur SuperJob. Darüber hinaus überprüfen Arbeitgeber die sozialen Netzwerke von Arbeitssuchenden genauer als die sozialen Netzwerke aktueller Arbeitnehmer. Laut der Umfrage von SuperJob hat sich die Zahl der aufgrund von Blog- und Social-Media-Posts entlassenen Personen gegenüber 2011 verdoppelt. Damals fand eine ähnliche Studie heraus, dass aus diesem Grund fünf Prozent ihren Arbeitsplatz verloren, während es heut zehn Prozent sind.

Jedes zehnte Unternehmen entließ Mitarbeiter wegen unangemessener Internet-Aktivitäten. In einem von vier Unternehmen gab es Fälle, in denen einem Kandidaten aufgrund von Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken die Einstellung verweigert wurde. Jedes zweite Unternehmen überwacht die Aktionen der Mitarbeiter in sozialen Netzwerken. Bei Einstellungen überprüfen nur 44 Prozent der Firmen die Profile von Bewerbern in sozialen Netzwerken nicht (2011 haben 58 Prozent der Arbeitgeber die Profile von Kandidaten in sozialen Netzwerken nicht überprüft).

Immer mehr Russen veröffentlichen Beiträge, Posts und Kommentare online, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass sich ein Arbeitgeber Seiten anschaut. Vor neun Jahren waren es 37 Prozent, heute sind es 46 Prozent. Dabei denken Frauen häufiger als Männer über mögliche Seitenaufrufe von Arbeitgebern nach: 50 Prozent bzw. 42 Prozent.

Nur wenige Befragte glauben, dass die Aufmerksamkeit der Arbeitgeber für die Aktivitäten der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden im Netzwerk eher unwahrscheinlich ist (fünf Prozent).

„Sie suchen einen Job, werden aber immer wieder abgelehnt, ohne überhaupt zum Vorstellungsgespräch zu kommen? Überprüfen Sie, ob Sie zu viel in sozialen Netzwerken geschrieben haben!“, rät SuperJob.

Inwieweit entspricht die Verweigerung der Arbeitseinstellung aufgrund des Verhaltens des Bewerbers in sozialen Netzwerken jedoch der russischen Gesetzgebung? Der Arbeitgeber kann den Bewerber bereits in der Phase der Überprüfung des Lebenslaufs ablehnen. Seine Entscheidung kann er beispielsweise mit nichtausreichenden Kompetenzen argumentieren, erklären Juristen. Und dies ist in keiner Weise zu überprüfen.

[hrsg/russland.NEWS]

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