Kampf gegen COVID-19: neue Pflichten für Arbeitgeber

Kampf gegen COVID-19: neue Pflichten für Arbeitgeber

Moskau steht kurz vor der zweiten Welle der Pandemie. Die Moskauer Regierung muss handeln und verabschiedet neue Bestimmungen. Ein Jurist klärt auf.

Versetzung von Mitarbeitern ins Home-OfficeGemäß Verordnung Nr. 96-UM des Moskauer Bürgermeisters vom 1. Oktober 2020 müssen Arbeitgeber, die auf dem Gebiet der Stadt Moskau tätig sind, für den Zeitraum vom 5. bis einschließlich zum 28. Oktober 2020 mindestens 30 Prozent ihrer Mitarbeiter sowie alle Mitarbeiter im Alter von über 65 Jahren sowie Mitarbeiter, die an chronischem Erkrankungen leiden, ins Home Office versetzen. Diese Anforderung gilt sowohl für Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag als auch für solche mit zivilrechtlichem Vertrag.

Eine Ausnahme bilden:

  • Mitarbeiter, deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren des Unternehmens von kritischer Bedeutung ist;
  • medizinische Organisationen, Unternehmen der Verteidigungsbranche, „Rosatom“, „Roskosmos“ und andere Organisationen strategischer Bereiche.
  1. Benachrichtigung der Moskauer Stadtregierung

Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in ins Home-Office und nicht ins Home-Office zu versetzende Mitarbeiter aufteilen, deren Anzahl feststellen und wöchentlich jeden Montag in elektronischer Form diese Informationen über die Internetseite www.mos.ru übermitteln. Für Mitarbeiter, die ins Home-Office versetzt werden, müssen folgende Informationen mitgeteilt werden:

  • Mobilfunknummer,
  • Falls vorhanden: Kennzeichen des Fahrzeugs und Nummern von Beförderungsdokumenten (Dauerkarten „Troika“).

Gemäß Verordnung Nr. 97-UM des Moskauer Bürgermeisters vom 6. Oktober 2020 sind diese Informationen beginnend mit dem 12. Oktober 2020 wöchentlich an die Moskauer Stadtregierung zu melden.

  1. Belangung

Eine allgemeine Forderung des Moskauer Bürgermeisters ist die Ergreifung von Maßnahmen zur Minimierung der persönlichen Anwesenheit am Arbeitsplatz.

In der Verordnung vom 6. Oktober 2020 wird betont, dass für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Versetzung von Mitarbeitern ins Home Office sowie die unterlassene Übermittlung der entsprechenden Angaben bzw. die Übermittlung falscher Angaben die Verhängung eines Bußgelds oder die Einstellung der Tätigkeit in Übereinstimmung mit Artikel 20.6.1 Ordnungswidrigkeitengesetz drohen.

  1. Anforderungen von Rospotrebnadsor

Rospotrebnadsor empfiehlt außerdem die Intensivierung der Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen zur Covid-19-Vorbeugung durch die Arbeitgeber. Zu den neuen, am 29. September 2020 auf der Webseite von Rospotrebnadsor[1] veröffentlichten Empfehlungen gehören:

  • Kontrolle der Einschaltung eines Arztes durch erkrankte Mitarbeiter;
  • Kontrolle der Einhaltung der Selbstisolation zuhause bis zum Erhalt des Covid-19-Testergebnisses für Mitarbeiter, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind.

Seit dem 24. September 2020 sind Arbeitgeber außerdem verpflichtet, Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, über die Notwendigkeit zuhause zu bleiben, zu benachrichtigen.

Nach wie vor aktuell sind die Anforderungen hinsichtlich der Trennung der Arbeitsabläufe im Büro, der Gewährleistung eines Eingangsfilters, der intensivierten Desinfektion der Räumlichkeiten und des Vorhaltens eines Vorrats an Desinfektionsmitteln und Mitteln zum individuellen Schutz beim Arbeitgeber.

 

Alexey Sapozhnikov Rechtsanwalt (DE)
Partner, Leiter Arbeits- und Ausländerrecht, Restrukturierung
Rödl & Partner I Elektrosawodskaja ul. 27 I Gebäude 2
107023 Moskau
T 7 495 933 5120

alexey.sapozhnikov@roedl.com
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[1] https://www.rospotrebnadzor.ru/about/info/news/news_details.php?ELEMENT_ID=15514

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