Gesetzentwurf über finanzielle Beihilfe beim dritten Kind

Gesetzentwurf über finanzielle Beihilfe beim dritten Kind

Der Vorsitzende der Staatsduma Wjatscheslaw Wolodin und die Vorsitzende des Föderationsrates Valentina Matwijenko haben zusammen mit Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen am Montag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Familien, die ein Hypothekendarlehen aufgenommen haben, nach der Geburt ihres dritten oder nachfolgenden Kindes unterstützt, so Wolodin zu Journalisten.

„Mit dem Gesetzentwurf soll ein Auftrag des Präsidenten erfüllt werden. Präsident Putin hat die Aufgabe gestellt, dass Großfamilien, in denen das dritte oder ein weiteres Kind geboren wird, vom Staat eine Beihilfe zur Tilgung eines Hypothekendarlehens in Höhe von 450.000 Rubel (ca. 6.000 Euro) erhalten.“

Seiner Meinung nach sind die dafür notwendigen Mittel vorhanden. „Es ist wichtig, dass das Gesetz rückwirkend wirksam wird und am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. So werden die Familien, in denen das dritte oder nachfolgende Kind in diesem Jahr geboren wird, eine Beihilfe erhalten.“

Die Initiative werde auf der nächsten Sitzung des Staatsduma-Rates am 13. Mai diskutiert werden und die Duma werde den Entwurf bevorzugt behandeln.

[hmw/russland.NEWS]

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