Fernarbeit und ihre TückenElena Balashova

Fernarbeit und ihre Tücken

Am 6. Oktober ist ein Erlass des Moskauer Bürgermeisters in Kraft getreten, der die Moskauer Arbeitgeber verpflichtet, ab dem 12. Oktober 2020 wöchentlich (montags) in elektronischer Form Informationen sowohl über die Arbeitnehmer (einschließlich der Arbeitnehmer mit zivilrechtlichen Verträgen) zu erteilen, die in Fernarbeit versetzt werden, als auch über diejenigen, die nicht versetzt werden (wegen der Notwendigkeit ihrer direkten Anwesenheit am Arbeitsplatz).  Eine Juristin klärt auf.

Die Arbeitgeber müssen Informationen über den personalisierten Zugang (Account) der juristischen Person oder des individuellen Unternehmers auf der offiziellen Website des Bürgermeisters und der Regierung von Moskau in der Form übermitteln, die im Anhang 4 des Erlasses des  Moskauer Bürgermeisters № 12- UM festgelegt ist. Der Service für die Einreichung solcher Meldungen soll in dem jeweiligen Account ab dem 9. Oktober 2020 zur Verfügung stehen.

Gemäß Anhang 4 des Erlasses (siehe oben) müssen die Arbeitgeber zusätzlich zu den Angaben über die Zahl der Arbeitnehmer auch deren Mobiltelefonnummern, die Nummern von elektronischen Karten für den ÖPNV „Troika“ und „Strelka“, Sozialversicherungskarten, Fahrkarten sowie die staatlichen Registrierungsnummern der Fahrzeuge ihrer Beschäftigten angeben.

Arbeitgeber, die die Verpflichtung zur Versetzung in Fernarbeit von mindestens 30% der Arbeitnehmer und aller Arbeitnehmer über 65 Jahre und Arbeitnehmer mit chronischen Krankheiten nicht einhalten, sowie wöchentliche Berichte nicht vorlegen, werden gemäß Artikel 20.6.1. des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten verwaltungsrechtlich haftbar gemacht.

Die Anforderungen bezüglich der Bekanntgabe von Personaldaten der Arbeitnehmer entsprechen unserer Meinung nach nicht dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und dem Gesetz Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“, da die meisten der angegebenen Daten nicht in der Liste enthalten sind, die der Arbeitgeber in Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnis anfordert und verarbeitet.

Die Nichtbereitstellung der oben genannten Informationen gemäß dem Erlass kann jedoch für den Arbeitgeber zu einer Geldbuße gemäß Artikel 20.6.1 des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten führen. Die Strafe für juristische Personen kann von hunderttausend bis dreihunderttausend Rubel, für Dienstpersonen von fünfzigtausend bis hunderttausend Rubel betragen.

Der Arbeitgeber steht daher vor einer schwierigen Aufgabe – einerseits die Anforderungen des Erlasses zu erfüllen und andererseits die Rechtsvorschriften über personenbezogene Daten der Arbeitnehmer einzuhalten.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, den Arbeitnehmern eine schriftliche Aufforderung zur Bereitstellung der erforderlichen Daten zu senden und gleichzeitig die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen, damit der Arbeitgeber diese Daten verarbeiten und an das mos.ru-Portal übertragen kann.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die oben genannten Daten über den Arbeitnehmer auf das mos.ru-Portal zu übertragen, wenn der Arbeitnehmer die Bereitstellung dieser Daten verweigert oder der Verwendung für die angegebenen Zwecke nicht zustimmt. Dies hilft dann die potenziellen Risiken ausschließen, dass das Unternehmen für die Verletzung des Verfahrens zur Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich gemacht wird.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, in der Berichtsform anzugeben, dass der Arbeitgeber aufgrund der Ablehnung des Arbeitnehmers keine Daten bereitstellen kann.

Wenn die Zustimmung des Arbeitnehmers keine verbindlichen Bestimmungen zum Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, kann es Probleme bei der Übergabe dieser Daten an das mos.ru-Portal geben. Der Arbeitnehmer wird berechtigt sein, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, um seine Rechte im Zusammenhang mit der Verletzung des Verfahrens der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu schützen, und auch ans Gericht mit einer Forderung auf moralischen Schaden.

Elena Balashova
Balashova Legal Consultants
Employment and Corporate Law
(Arbeits- und Gesellschaftsrecht)

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