Die EU will wegen der Einfuhrbeschränkungen für Schweinefleisch von Russland jährlich 1,39 Milliarden Euro einziehen. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat die EU-Forderungen gegenüber Russland bereits an das Schiedsgericht übermittelt.
Wie die Zeitung US-Zeitung Politico berichtet, soll das Schiedsgericht in erster Linie die Legitimität der Anforderungen der Europäischen Union definieren. Danach wird entschieden, ob es möglich ist, Russland eine Strafe aufzuerlegen.
Wie die Zeitung RBC schreibt, wurden die Pläne der EU, sich bei der WTO wegen des Importverbots von Schweinefleisch durch die russischen Behörden zu beklagen, im Dezember bekannt. Es geht um Einschränkungen, die Russland im Jahr 2014 aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASF) in mehreren europäischen Ländern verhängt hat, sowie das von Russland aufgrund der Sanktionen verhängte Nahrungsmittelembargo.
Das Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch wegen der ASF wurde Anfang 2014 eingeführt. Vor den Ereignissen in der Ukraine, die als Vorwand für Sanktionen gegen Russland dienten. Daraufhin kritisierte die Europäischen Union die Entscheidung Moskaus als illegal. Sie schädige die europäischen Bauern unter Missachtung der WTO-Regeln. Insbesondere wurde in Brüssel darauf hingewiesen, dass auch in Russland regelmäßig Ausbrüche dieser Krankheit beobachtet werden. Im April 2014 reichte die EU eine Klage beim Schiedsgericht ein.
Anfang Dezember 2017 erklärte das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, dass Russland die Anforderungen der WTO erfüllt und das Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch aus den EU-Ländern, das aufgrund der ASF eingeführt wurde, aufgehoben hat. Trotzdem wurde das Einfuhrverbot für Schweinefleisch aufgrund des von Moskau als Reaktion auf die Brüsseler Sanktionen verhängten Nahrungsmittelembargos aufrechterhalten.
[hub/russland.NEWS]
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