Coronavirus – Russlands geschlossene Grenzen, rechtliche BestimmungenElena Balashova

Coronavirus – Russlands geschlossene Grenzen, rechtliche Bestimmungen

[Von Elena Balashova] Wegen der aktuellen Situation rund um das Coronavirus schließt Russland die Staatsgrenzen und schränkt die Vergabe von Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen an Ausländer ein

Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands (FSB) hat ab 00.00 Uhr örtlicher Zeit am 18. März 2020 bis 00.00 Uhr örtlicher Zeit am 1. Mai 2020 die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen und Staatslosen in die Russische Föderation zeitweise zu beschränken – dies gilt auch für Anreisende aus der Republik Belarus sowie für die Staatsangehörigen der Republik Belarus und der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die oben genannte Regel ist nicht anzuwenden:

– an akkreditierte oder amtlich bestellte Mitarbeiter ausländischer diplomatischer Vertretungen und Konsulate in der Russischen Föderation, internationaler Einrichtungen und deren Vertretungen sowie sonstiger offizieller Vertretungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation und an die Familienangehörigen der o. g. Personen,

– an Fahrer von Kraftfahrzeugen im internationalen Straßenverkehr, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, See- und Binnenschiffen, Lokomotiven und Eisenbahnzügen im internationalen Schienenverkehr,

– an Mitglieder von offiziellen Delegationen und Personen mit einem Diplomatenvisum, Dienstvisum oder einem herkömmlichen Privatvisum, welches wegen des Todes eines nahen Verwandten ausgestellt wurde,

– Personen mit einem ständigen Wohnsitz (ВНЖ) in der Russischen Föderation und

– Personen im Transitverkehr, welche die Staatsgrenze an Grenzübergangsstellen in Flughäfen passieren.

Darüber hinaus beendet Russland ab dem 18. März 2020 wegen der Coronavirus-Krise auch die Vergabe von Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen an ausländische Staatsbürger.

Die russische Regierung hat am 16. März 2020 einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Der Erlass gilt zunächst bis zum 1. Mai 2020.

Das Innenministerium Russlands und dessen territorialen Abteilungen haben ab 00.00 Uhr örtlicher Zeit am 18. März 2020 die Aufnahme von Dokumenten, Bearbeitung und Ausstellung von Einladungen nach Russland an ausländische Staatsangehörige und Staatslose zu Bildungs- und Beschäftigungszwecken sowie von Genehmigungen für den Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern und von Arbeitsgenehmigungen für die o. g. Personen zeitweise eingestellt.

Das Außenministerium Russlands hat ab 0.00 Uhr örtlicher Zeit am 18. März 2020 die Aufnahme von Dokumenten, Bearbeitung und Ausstellung von Visa aller Kategorien außer Diplomatenvisa, Dienstvisa und herkömmlicher Visa Personen, die nach Russland wegen des Todes eines nahen Verwandten einreisen wollen, in den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Russischen Föderation sowie die Ausstellung von digitalen Visen an ausländische Staatsangehörige zeitweise eingestellt (siehe auch Ausnahmen in der Liste oben).

Am 19. März 2020 gab das Innenministerium der Russischen Föderation eine offizielle Klarstellung zum Verfahren zur Verlängerung der Dauer des vorübergehenden Aufenthalts ausländischer Staatsbürger, u.a. aufgrund der Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvisums, die sich zurzeit im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden.

Gemäß dem Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe des Staatsrates der Russischen Föderation zur Bekämpfung der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion vom 17. März verpflichten sich die territorialen Abteilungen des Ministeriums für innere Angelegenheiten für Migration:

  1. Aufgrund der Anträge von ausländischen Staatsbürger, die auf der Grundlage von Visa in die Russische Föderation einreisen, die Gültigkeit bestehender Visa auf 90 Tage zu verlängern, unabhängig vom Zweck der Einreise in die Russische Föderation, sowie bei Ablauf ihrer Gültigkeit Entscheidungen über die Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts dieser ausländischen Staatsbürger auf 90 Tage zu treffen;
  2. Aufgrund der Anträge von ausländischen Staatsbürger, die in der Russischen Föderation auf eine Weise einreisen, für die kein Visum erforderlich ist, einschließlich gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation über kurzfristige visumfreie Reisen für bestimmte Kategorien von Bürgern sowie im Falle des Ablaufs der für diese Personengruppe zulässigen vorübergehenden Aufenthaltsdauer, Entscheidungen über die Verlängerung der Dauer des vorübergehenden Aufenthalts auf 90 Tage zu treffen.
  3. Weiterhin Dokumente für die Beantragung bzw. Verlängerung der Genehmigungen für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte sowie Arbeitserlaubnisse für ausländische Staatsbürger anzunehmen sowie Patentanmeldungen zu bearbeiten, ohne der Notwendigkeit Russland zu verlassen.
  4. Im Falle des Ablaufs der Gültigkeit der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung oder der ständigen Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage eines begründeten Antrags (in jeglicher Form) Entscheidungen über die Verlängerung der Dauer des Aufenthalts auf 90 Tage zu treffen.

Derzeit wurde aber noch kein offizielles Dokument des Innenministeriums oder der Regierung der Russischen Föderation veröffentlicht. Wir gehen davon aus, dass das Dokument Anfang nächster Woche erscheinen wird.

Elena Balashova

Balashova Legal Consultants
Employment and Corporate Law
(Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
129594 Moscow, 2A, 2-ya ul. Maryinoy Roshchi
Tel.: +7 (495) 645 25 69
+7 (495) 645 25 96
E-Mail: info@balashova-legal.com

Kommentare