Baerbock: Nord Stream 2 kann „im Moment“ nicht genehmigt werden

Baerbock: Nord Stream 2 kann „im Moment“ nicht genehmigt werden

Laut der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock ist Nord Stream 2 nicht mit dem europäischen Energierecht vereinbar. Aus diesem Grund könne man sich „im Moment“ nicht einigen.

„Wir haben im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, daher ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass für Energieprojekte europäisches Energierecht gilt. <…> Das bedeutet, dass diese Pipeline im Moment nicht genehmigt werden kann“, sagte Baerbock dem ZDF.

Baerbock hatte sich vor ihrem Amtsantritt als deutsche Außenministerin gegen Nord Stream 2 ausgesprochen, außerdem forderte sie schärfere Sanktionen gegen Russland und ließ den Verkauf deutscher Waffen an Kiew zu. Die Ministerin vertritt die Grüne Partei. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, mit der die Grünen eine Koalition eingegangen sind, unterstützt Nord Stream 2 jedoch.

Der neue deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich nach Gesprächen mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki während einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Gastransit durch die Ukraine verpflichtet. Deutschland setze sich weiterhin dafür ein, dass die Ukraine künftig russisches Erdgas transportiere, sagte Scholz. „Wir fühlen uns weiterhin in der Verantwortung, den Erfolg des ukrainischen Gastransitgeschäfts sicherzustellen.“

Die Arbeiten an der Verlegung der Pipeline Nord Stream 2 wurden im September abgeschlossen, und im Oktober begann die Befüllung der Leitung mit Gas. Der Betreiber Nord Stream 2 AG, eine Tochtergesellschaft von Gazprom, will die Gaspipeline noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen und muss dafür zwei Verfahren durchlaufen: Betreiberzertifizierung und technische Zertifizierung. Da die Regulierungsbehörden ihre verfügbare Zeit nutzen werden, könnte die russische Pipeline erst im Mai 2022 genehmigt werden.

Deutschland hat das Zertifizierungsverfahren für die Schweizer Nord Stream 2 AG als Betreiber der Pipeline ausgesetzt; das Unternehmen muss eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen, um das Verfahren fortzusetzen.

[hrsg/russland.NEWS]

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