Der Betreiber der Pipeline Nord Stream 2 bekommt vorerst keine Entschädigung für die Sprengung der Ostsee-Leitung. Der High Court in London wies eine Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Versicherer Lloyd’s of London und Arch Insurance ab. Das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft von Gazprom, hatte rund 580 Millionen Euro Schadenersatz gefordert.
Die Versicherer hatten eine Zahlung nach der Explosion abgelehnt. Sie beriefen sich darauf, dass der Schaden im Zusammenhang mit Kriegshandlungen oder einer staatlich angeordneten Operation entstanden sei. Solche Risiken seien nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt. Nord Stream 2 AG hielt dagegen, der Krieg in der Ukraine sei allenfalls der politische Hintergrund, aber nicht die unmittelbare Ursache der Zerstörung gewesen. Außerdem sei nicht bewiesen, dass staatliche Stellen hinter der Sabotage standen.
Das Londoner Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Einschätzung der Richterin wurde der Schaden an der Pipeline direkt oder indirekt durch den Krieg ausgelöst, im Verlauf des Krieges verursacht oder sei eine Folge dieses Krieges gewesen. Damit greife der Ausschluss in den Versicherungsverträgen. Selbst wenn die Saboteure nicht direkt staatlichen Strukturen zugeordnet werden könnten, seien ihre Motive nach Auffassung des Gerichts durch den Krieg bestimmt gewesen.
Die Entscheidung ist für Nord Stream 2 AG ein weiterer Rückschlag. Die Pipeline war zwar fertiggestellt, aber nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nie in Betrieb genommen worden. Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nahe der dänischen Insel Bornholm in rund 80 Metern Tiefe durch Explosionen beschädigt. Die Sprengung kappte symbolisch und praktisch eine der wichtigsten Energieverbindungen zwischen Russland und Deutschland.
Inzwischen hat auch die deutsche Strafverfolgung ihre Ermittlungen deutlich zugespitzt. Anfang Juli erklärte die Bundesanwaltschaft nach Darstellung von Kommersant, die Operation sei nach ihrer Version auf Anweisung ukrainischer Stellen geplant und ausgeführt worden. Im Mittelpunkt steht der ehemalige SBU-Mitarbeiter und Taucher Sergej Kusnezow. Er soll die Gruppe geleitet haben, die die Sprengsätze an den Pipelines anbrachte.
Kusnezow war im August 2025 in Italien festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gruppe Anfang September 2022 mit gefälschten Papieren nach Deutschland kam, in Rostock die Segeljacht „Andromeda“ nutzte und von dort in Richtung Bornholm fuhr. An Bord sollen sich mehrere Taucher, ein Sprengstoffexperte und ein Schiffsführer befunden haben.
Nach Angaben von Kommersant umfasst die deutsche Anklageschrift mehr als 100 Seiten. Darin wird Kusnezow als mutmaßlicher Leiter der Operation beschrieben. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Seine Verteidigung hatte sich zuvor auf den Standpunkt gestellt, er könne als Beteiligter an einer Kriegsoperation nicht strafrechtlich verfolgt werden. Deutsche Stellen weisen diese Argumentation zurück, weil es sich um eine verdeckte Operation gegen zivile Energieinfrastruktur gehandelt habe.
Politisch bleibt der Fall hoch brisant. Kiew hat Vorwürfe einer Beteiligung ukrainischer Behörden wiederholt zurückgewiesen oder nicht kommentiert. Russische Vertreter wiederum halten die „ukrainische Spur“ für unzureichend und verweisen darauf, dass eine Operation dieser Größenordnung ohne Unterstützung westlicher Staaten kaum möglich gewesen sei. Schweden und Dänemark hatten ihre Ermittlungen bereits 2024 eingestellt und Material an Deutschland übergeben.
Die Londoner Entscheidung verbindet nun die juristische Aufarbeitung der Sprengung mit der Frage, wer am Ende für den Schaden zahlen muss. Für die Versicherer ist die Antwort klar: Wenn die Zerstörung im Zusammenhang mit dem Krieg steht, fällt sie unter den Ausschluss für Kriegsschäden. Für Nord Stream 2 AG bedeutet das, dass der wirtschaftliche Schaden zunächst beim Betreiber bleibt.
Der Fall zeigt zugleich, wie weit die Folgen der Pipeline-Sprengung über die eigentliche Sabotage hinausreichen. Neben der strafrechtlichen Frage nach den Tätern geht es um Versicherungsverträge, Milliardenwerte, politische Verantwortung und die Deutung des Anschlags. Fast vier Jahre nach den Explosionen ist Nord Stream damit nicht nur ein zerstörtes Infrastrukturprojekt, sondern weiterhin ein juristischer und geopolitischer Streitfall.

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