Grundsteuer bei Zweckentfremdung von Agrarflächen kann stark wachsen

Grundsteuer bei Zweckentfremdung von Agrarflächen kann stark wachsen

Der Steuersatz für die Nichtnutzung von landwirtschaftlichen Flächen für den vorgesehenen Zweck kann erheblich erhöht werden. Das Landwirtschaftsministerium arbeitet an einer Vorlage, um lokalen Behörden eine Erhöhung bis auf das 33-fache zu ermöglichen – maximal bis zu 10 Prozent des Katasterwerts des Grundstückes.

Das Ministerium erklärt ihre Initiative mit der Tatsache, dass die derzeitigen Preise die Landwirte nicht ermutigen, das Land für den beabsichtigten Zweck zu nutzen. Nach Einschätzung des Ministeriums werden derzeit 10 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen nicht genutzt.

Die Rückführung der Flächen sei schwierig und daher beabsichtigt das Landwirtschaftsministerium, die Strafen für die Nichtnutzung landwirtschaftlicher Flächen für den vorgesehenen Verwendungszweck (sowie für deren Missbrauch) erheblich zu verschärfen.

Mitte 2016 wurde ein Gesetz erlassen, um die Rückgabe von landwirtschaftlichen Flächen zu regeln. Durch das Gesetz wurde das Verfahren für die Enteignung von Grundstücken vereinfacht, wenn diese nicht genutzt oder mit Verstößen benutzt werden. Diese Maßnahme hat bereits die Rückführung von mehr als 120.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen ermöglicht.

Derzeit beträgt der maximale Steuersatz für landwirtschaftliche Flächen 0,3 Prozent des Katasterwerts, wenn sie für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden – zum Beispiel als Ackerland, Weideland oder für die Heuernte. Im Jahr 2017 wurden 10.000 Ackerflächen, die nicht für die landwirtschaftliche Produktion verwendet wurden, nach diesem Steuersatz berechnet.

Die Änderungen des Landwirtschaftsministeriums sehen vor, Gemeinden und Städten von föderaler Bedeutung die Möglichkeit zu geben, bei der Berechnung der Steuer für Standorte, die nicht für ihren vorgesehenen Zweck genutzt werden, einen schrittweisen Koeffizienten festzulegen. Die maximale Höhe des Erhöhungsfaktors beträgt 33. Dies erhöhte den Steuersatz für skrupellose landwirtschaftliche Organisationen auf 10 Prozent des Katasterwerts.

Wie Kommersant vom Landwirtschaftsministerium erfuhr, wurden im Jahr 2017 mehr als 12.000 Verordnungen in Bezug auf 16.3000 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 865.200 Hektar erlassen. Insgesamt werden etwa 10 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht genutzt (die Gesamtfläche wird auf 383,7 Millionen Hektar geschätzt).

„Leider sind einige der Gebiete schwer wieder benutzbar zu machen. Sie sind bewaldet und oder überschwemmt. Allerdings könnten etwa 10 Millionen Hektar zügig rückgeführt werden.“ Nach Angaben des Ministeriums sind in den vergangenen vier Jahren 1,6 Millionen Hektar in den aktiven landwirtschaftlichen Umlauf zurückgekehrt.

[hub/russland.NEWS]

Kommentare